Ware nicht geliefert - Schadensersatz, bzw. Erstattung Differenzbetrag

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
pippo289
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)
Ware nicht geliefert - Schadensersatz, bzw. Erstattung Differenzbetrag

Hallo, ich habe einen sehr teuren Artikel Anfang Dezember im Internet bei einem Shop erworben. Mir wurde per Mail zugesichert, dass alles klar geht und ich habe am Telefon gesagt bekommen, dass der Artikel bis Weihnachten da ist. Weihnachten war immer noch nichts da und so ging das Woche für Woche weiter - immer wieder würde man vertröstet.
Knapp 3000€ hat der Verkäufer schon Anfang Dezember erhalten. Heute rief der Verkäufer an und bot mir an vom Vertrag zurückzutreten. Das möchte ich allerdings definitiv nicht, denn den Artikel bekomme ich woanders zwar auch, allerdings teurer!
Nun möchte ich dem Händler noch eine letzte Frist einräumen und gleichzeitig mitteilen, dass bei nicht Einhaltung ich den Artikel woanders besorgen werde und er die Differenz als Schadensausgleich zu zahlen hat.

Kann ich das machen, bzw. ist das rechtens? Wie formuliere ich das am besten? (Der Händler hofft darauf, dass ich die Schnauze voll habe und vom Kauf zurücktrete, er mir das Geld einfach zurücküberweist und somit fein raus ist - ich allerdings will ja unbedingt den Artikel zu dem abgemachten Preis!)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16910 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von pippo289):
Kann ich das machen, bzw. ist das rechtens?
So wie sich deine Schilderung anhört: Ja

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

... Und das am besten schriftlich per Einschreiben und mit angemessener Frist (mindestens 15 Tage).

0x Hilfreiche Antwort

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