Hallo, ich habe einen sehr teuren Artikel Anfang Dezember im Internet bei einem Shop erworben. Mir wurde per Mail zugesichert, dass alles klar geht und ich habe am Telefon gesagt bekommen, dass der Artikel bis Weihnachten da ist. Weihnachten war immer noch nichts da und so ging das Woche für Woche weiter - immer wieder würde man vertröstet.
Knapp 3000€ hat der Verkäufer schon Anfang Dezember erhalten. Heute rief der Verkäufer an und bot mir an vom Vertrag zurückzutreten. Das möchte ich allerdings definitiv nicht, denn den Artikel bekomme ich woanders zwar auch, allerdings teurer!
Nun möchte ich dem Händler noch eine letzte Frist einräumen und gleichzeitig mitteilen, dass bei nicht Einhaltung ich den Artikel woanders besorgen werde und er die Differenz als Schadensausgleich zu zahlen hat.
Kann ich das machen, bzw. ist das rechtens? Wie formuliere ich das am besten? (Der Händler hofft darauf, dass ich die Schnauze voll habe und vom Kauf zurücktrete, er mir das Geld einfach zurücküberweist und somit fein raus ist - ich allerdings will ja unbedingt den Artikel zu dem abgemachten Preis!)
Ware nicht geliefert - Schadensersatz, bzw. Erstattung Differenzbetrag
10. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 10. Januar 2017 | 16:10
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 14x hilfreich)
Ware nicht geliefert - Schadensersatz, bzw. Erstattung Differenzbetrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Januar 2017 | 16:22
Von
Status: Weiser (16910 Beiträge, 5884x hilfreich)
So wie sich deine Schilderung anhört: JaZitatKann ich das machen, bzw. ist das rechtens? :
#2
Antwort vom 10. Januar 2017 | 16:48
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
... Und das am besten schriftlich per Einschreiben und mit angemessener Frist (mindestens 15 Tage).
Und jetzt?
Schon
266.574
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten