Ware ohne Bestellung erhalten

28. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
sitzsack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware ohne Bestellung erhalten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bräuchte bitte Ihren Rat.
Ich habe am 13. Dezember 2010 über eBay bei einem Händler einen Sitzsack erworben und diesen auch direkt bezahlt. am 17. Dezember teilt mir der Händler dann mit, dass DHL die Sendung massiv beschädigt hätte und eine Neulieferung, da Restposten, nicht möglich wäre. Auf meinen Wunsch hin wurde mir dann am 21. Dezember der Kaufpreis inkl. Versandkosten erstattet.
Damit war der gesamte Vorgang für mich abgeschlossen.
Nun habe ich aber am 28. Dezember 2010 genau diesen Sitzsack per DHL geliefert bekommen und angenommen.

Meine Frage an Sie: Bin ich nun zur Bezahlung dieser Ware verpflichtet?

So wie ich auch in diesem Forum an anderer Stelle gelesen habe, handelt es sich hier um eine Falschlieferung, über die ich den Händler nicht informieren muss und die Ware stillschweigend behalten kann.

Mit freundlichem Gruß

Gerrit

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wie wäre es denn mal damit, wenn man eine ehrliche Haut ist und dem VK über die Falschlieferung mal informiert?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.12.2010 09:14:39
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wie wäre es denn mal damit, wenn man eine ehrliche Haut ist und dem VK über die Falschlieferung mal informiert? <hr size=1 noshade>


Ja, und § 241a (2) BGB gibt es auch noch:

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung ... in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat ...

Also nichts mit einfach behalten.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.08.2017 02:00:56
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 42x hilfreich)

Finde ich jetzt auch von "sitzsack" sehr unfair. Der Verkäufer hat Kaufpreis zzgl. Versandkosten ohne zu zögern zurücküberwiesen.....Dann sollte man auch so fair sein und den nun doch gelieferten Artikel bezahlen.
Menschen gibt es...tztztz

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

Paperlapap.........ich würd das ding behalten....wenns keiner merkt...

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1x Hilfreiche Antwort

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