Ware online gekauft, jedoch keine Rechnung erhalte

24. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
k28
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 14x hilfreich)
Ware online gekauft, jedoch keine Rechnung erhalte

Hi,

Ich habe ein Wlanstick(teurer als 0815 Wlansticks), für die Xbox 360 durch Amaz.. gekauft. Jedoch habe ich keine Rechnung vom Händler erhalten. Ich habe 3 Monate Lang versucht Kontakt mit dem Händler herzustellen. Vergeblich. Nun war ich vorgestern bei der Polizei, um Anzeige zu erstatten, da die Ware nicht richtig funktioniert. Der Polizist am empfang meinte, da könne man keine Anzeige erstatten, da das ganze unter dem Zivilrecht etc fallen würde oder so ähnlich.

Meine frage ist nun, kann ich den Händler anzeigen oder nicht?


Gruß

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Der Polizist am empfang meinte, da könne man keine Anzeige erstatten, da das ganze unter dem Zivilrecht etc fallen würde oder so ähnlich


Ja, es scheint, du kennst nicht den Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatrecht

Eine Strafbarkeit des Händler ist doch nicht zu erkennen, denke ich. Es geht hier um eine fehlende Rechnung und um eine Schlechtlieferung = mangelhafte Ware. Reines Zivilrecht. Selbst wenn der Händler dich vorsätzlich betrogen hätte, was hier ausgeschlossen erscheint, würde er höchstens im Rahmen des Strafrechts bestraft, das bringt dir weder eine Rechnung, noch einen funktionierenden Wlanstick. Das musst du zivilrechtlich durchsetzen.

Dazu muss man sich ein bisschen mit seinen Rechten als Verbraucher beschäftigen.

Gewährleistungsrechte beim Kauf
http://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/Gewaehrleistungsrechte/index.php#1

1. Die Rechnung

Du hast nur Anspruch auf eine Rechnung, wenn der Händler in seinem Angebot eine solche zugesagt hat. Als Verbraucher hast du nicht automatisch ein Recht darauf, auch wenn es bei vielen Händlern Usus ist, eine Rechnung zu erstellen. Sie müssen aber nicht, von Ausnahmen abgesehen. Dagegen hat man immer ein Recht auf eine Quittung, das ist aber etwas ganz anderes.

http://www.123recht.net/Gewerbl.-Verkauf-Anrecht-auf-KaufbelegRechnung--__f148439.html

Also: Keine Rechnung, es sei denn, der Unternehmer hätte auf seiner Webseite eine vereinbart. Schau dir noch einmal den Händler bei amazon-marketplace an und überprüfe das.

2. Defekter Wlan-Stick.

Wenn feststeht, dass der Stick defekt ist (kein Bedienungsfehler, kein Hardwareproblem des Computers oder des Modems, nichts was in deiner Sphäre liegt), du bist beweispflichtig für einen Sachmangel, hast du das Recht im Rahmen deiner Gewährleistungsrechte (siehe den Link oben), einen neuen, funktionierenden Stick zu verlangen.

Das musst du explizit tun, nichts geht automatisch. Die Adresse des Händlers findest du in seinem Impressum, unter dem Reiter "Verkäuferhilfe" z. B., dann müsstest du ihn anschreiben, wenn du so keine Verbindung bekommst (Telefon - Keine Beantwortung von E-Mails.

Nur per Einwurfeinschreiben, der Zugang muss beweisbar sein, Frist setzen, 12 Tage nach Datum bestimmt, Fehler des Sticks beschreiben, zur Ersatzlieferung auffordern. "Liefern Sie bis dann und dann einen neuen Stick".

Akternativ kannst du dich vorher an amazon wenden, vielleicht kannst du die a-z Garantie in Anspruch nehmen. Jedenfalls wird man dir einen Ratschlag geben.

C. Besondere Bedingungen für Käufer

http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031



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