Ware zurückgeschickt, Geld nicht erhalten

14. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
rdt3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Ware zurückgeschickt, Geld nicht erhalten

Hallo,

wenn man ein Paket zurücksendet (Ware im Internet bestellt) und in der Sendungsverfolgung ersichtlich ist, dass das Paket bei einer Station "hängen bleibt", wer haftet dann dafür? Laut AGBs des Online-Handels erfolgt die Rücksendung auf deren Gefahr, aber wie kann man nachweisen, dass sich alle bestellten Produkte in dem Paket befinden und somit der gesamte Betrag erstattet werden müsste?

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
wie kann man nachweisen, dass sich alle bestellten Produkte in dem Paket befinden


Nötigenfalls mit einem Zeugen, der beim Verpacken und Aufgeben dabei war.

In der Regel dürfte aber "glaubhaft machen" genügen - dem VK bleibt ja unbenommen, ein leeres/unvollständiges Paket zu beweisen, wenn er es vom Versender erhält.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rdt3
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Paket kam nie beim Verkäufer an, laut Sendungsverfolgung hängt es eine Station vor dem Verkäufer.

Ist der Verkäufer berechtigt, eine eidesstattliche Erklärung zu verlangen, auch wenn gemäß Sendungsverfolgung bewiesen werden kann, dass das Paket abgeschickt wurde? Oder muss er das geld auch ohne diese Erklärung erstatten?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

du hast eigentlich 2 Möglichkeiten:
1) Du wickelst den Schaden mid dem Versandunternehmen selber ab, geht eigentlich normalerweise recht einfah und zügig.

2) Du lässt deinen VK den Schaden abwickeln, was aber im eigentlichen mit der selben Arbeit für dich verbunden ist. DU musst deinem VK zum einen den Versandbeleg zukommenlassen (evtl am beste als Kopie), dann muss er von dir auch noch eine sogenannte Abtrittserklärung erhalten, sprich eine Erklärung worin du die Rechte am Paket etc auf ihn überträgst.

Beides ist immer mit gewisser Eigeninitiative verbunden. Ich selber würdeden Schaden sleber mit dem Versender abwickeln, zum einen würde ich das Geld zurück erhalten, zum anderen wäre es auch ehrlich gesagt für den VK die bessere Lösung, dann verkauft er viel lieber an mich...

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