Hallo,
ich (selbständig) hatte bereits im Sommer diesen Jahres telefonisch bei einer Firma eine Tischstaubabsaugung bestellt, nachdem man mit versichert hatte, dass ich diese zurückgeben kann wenn das Gerät zu laut ist.
Vor knapp drei Wochen wurde ich nun von der Firma angerufen ob ich noch Interesse an diesem Gerät hätte, da sie es erst jetzt wieder geliefert bekommen hatten. Ich ließ mir das Gerät per Nachnahme zusenden. Beim Auspacken war mir schon klar, dass das Gerät sein Geld nicht wert ist, ebenso war es sehr laut. Auf meine Kosten schickte ich es der Firma zurück mit der Bitte um Rücküberweisung.
Gestern kam nun eine Gutschrift mit der ich nicht einverstanden bin, da ich bei der Firma sonst nichts bestellen würde.
Wie stehen die Chancen das Geld zurückzuerhalten ?
Anbei ein Ausschnitt der AGB der Firma:
§5 Rückgabebelehrung und Rückgaberecht
Wir gewähren ausschließlich für Rechtsgeschäfte, die eine natürliche Person zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, das gesetzliche Rückgaberecht im Fernabsatz. Dieses Recht gilt also nur für Verbraucher und nicht für den Gewerbetreibenden. Besteller aus diesem Shop sind grunsätzlich Gewerbetreibende. Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte und einwandfreie Ware kann grundsätzlich nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Stimmt unser Kundenservice auf Anfrage durch den Besteller dennoch einer Rücknahme zu, belasten wir eine Rücknahmegebühr von 10% des Warenwertes. Berechtigte Reklamationen werden ohne Gebühr umgetauscht, gewandelt oder durch Gutschrift erstattet. Rücksendungen sind in jedem Fall "frei Haus" zu senden. Pakete die Nail Max unfrei oder mit Nachforderungen erreichen werden nicht angenommen. Der Rücksendung ist unbedingt eine Rechnungskopie beizulegen. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: XXXXXX GmbH, xxxxxxx,xxxxxx
Besten Dank im Voraus.
Gruß
Shirin
Warenrückgabe eines Gewerbetreibenden
5. Dezember 2004
Thema abonnieren
Frage vom 5. Dezember 2004 | 21:08
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Warenrückgabe eines Gewerbetreibenden
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2004 | 10:21
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
"Wie stehen die Chancen das Geld zurückzuerhalten ?"
Die Chance tendiert mE stark gegen Null. Da der Verkäufer Ihnen als Unternehmer iSd § 14 BGB
nicht zur Einräumung eines Widerrufsrechts verpflichtet ist, ist die Rücknahme reine Kulanz - der Verkäufer braucht Ihnen daher den Kaufpreis nicht (bar oder unbar) zu erstatten, sondern kann Ihnen - wie geschehen - auch eine Gutschrift erteilen.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
#2
Antwort vom 6. Dezember 2004 | 21:13
Von
Status: Student (2642 Beiträge, 617x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2004 | 09:31
Von
Status: Student (2644 Beiträge, 438x hilfreich)
"Wenn das beweisbar ist, dann stellt das zu laute Gerät einen Mangel dar §434 BGB
."
Das stimmt grds. - dürfte aber wohl kaum beweisbar sein...
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