Wartezeit nach Anfechtung Kaufvertrag

19. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Captain
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wartezeit nach Anfechtung Kaufvertrag

Hallo 123rechtler!

Ich habe als Verkäufer einer Sache den Kaufvertrag angefechtet.
Die Anfechtung ging dem Käufer zu.

Wie lange muss ich nun warten, wenn der Käufer nach dem Zugang der Anfechtung nichts hören lässt.
Möchte den Artikel gerne verkaufen und nur so lange wie nötig zurückhalten falls der Käufer rechtlich dagegen vorgeht.

Danke u. Grüße Martin

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

Wie immer im Leben, gibt es auch hier zwei Möglichkeiten:

Sie sind sich *nicht* sicher hinsichtlich des Erfolgs Ihrer Anfechtung:

IMO sollten Sie über den Zugang Ihrer Erklärung nicht leisten zu wollen (Anfechtung?) einen Nachweis führen können und dem Gegenüber eine *angemessene* Frist für eine Antwort setzen. Was "angemessen" ist, sollte von der Art des Geschäftes und dem üblichen Verlauf abhängig sein, wobei wohl auch ein gewisser Puffer für Unvorhergesehenes einzukalkulieren ist, schliesslich verlässt sich der Käufer auf eine "normale" Abwicklung des Geschäfts, und muss die Sendung ja nicht unbedingt persönlich annehmen, so dass die Lieferfrist alleine als Massstab dienen könnte. IMO sollten Sie eine Frist setzen, welche die gewöhnliche Lieferfrist um mindestens zwei Wochen überschreitet um auf der sicheren Seite zu sein. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dem Käufer den Schaden aus der von Ihnen verschuldeten Unmöglichkeit zur Erfüllung des Kaufvertrages ersetzen zu müssen.

Sie sind sich *absolut* sicher hinsichtlich des Erfolgs Ihrer Anfechtung:

Hier können Sie den Artikel gleich verkaufen und in aller Ruhe abwarten was Ihr Vertragspartner unternimmt.

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