Hallo,
es wurde eine gewerbliche (für eine Einzelfirma) Bestellung auf eine bereits im Vorlauf befindliches Fahrzeug getätigt. Der Produktionstermin wurde in der Verkaufsanbahnung (Schriftverkehr via Mail) mit KW 39/2022 angegeben.
In der verbindlichen Bestellung stand unverbindlicher Liefertermin Quartal 2/2023 und in der darauffolgenden Auftragsbestätigung (2 Tage später) unverbindlicher Liefertermin Dezember 2022, was zu ersten Aussage passte und schweigend angenommen wurde. Hiernach wurde auch nur noch über diesen Liefertermin kommuniziert.
Nun habe ich 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin "Dezember" die Lieferung des Fahrzeuges angemahnt (mit 14tägiger Frist) und folgende Antwort erhalten:
Als möglicher Lieferverzug gilt der avisierte Liefertermin laut Bestellung, nicht laut Auftragsbestätigung.
In der Auftragsbestätigung wird nur der zu dem Zeitpunkt aktuelle Stand mit aufgenommen, nicht jedoch die vereinbarte Lieferzeit. Eine Aufforderung zur Lieferung kann somit erst für 14 Tage nach Ablauf des 2. Quartals erfolgen.
Ist dem tatsächlich so oder gilt nicht das, was zur Geschäftsanbahnung schriftlich dargestellt wurde?
-- Editiert von User am 14. Februar 2023 12:53
-- Editiert von User am 14. Februar 2023 12:54
-- Editiert von User am 14. Februar 2023 12:55
Was gilt? Liefertermin laut Bestellung oder laut AB
14. Februar 2023
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Frage vom 14. Februar 2023 | 12:24
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 64x hilfreich)
Was gilt? Liefertermin laut Bestellung oder laut AB
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#1
Antwort vom 14. Februar 2023 | 23:37
Von
Status: Unbeschreiblich (116401 Beiträge, 39263x hilfreich)
ZitatIst dem tatsächlich so oder gilt nicht das, was zur Geschäftsanbahnung schriftlich dargestellt wurde? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
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