Was gilt? Liefertermin laut Bestellung oder laut AB

14. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Was gilt? Liefertermin laut Bestellung oder laut AB

Hallo,

es wurde eine gewerbliche (für eine Einzelfirma) Bestellung auf eine bereits im Vorlauf befindliches Fahrzeug getätigt. Der Produktionstermin wurde in der Verkaufsanbahnung (Schriftverkehr via Mail) mit KW 39/2022 angegeben.

In der verbindlichen Bestellung stand unverbindlicher Liefertermin Quartal 2/2023 und in der darauffolgenden Auftragsbestätigung (2 Tage später) unverbindlicher Liefertermin Dezember 2022, was zu ersten Aussage passte und schweigend angenommen wurde. Hiernach wurde auch nur noch über diesen Liefertermin kommuniziert.

Nun habe ich 6 Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin "Dezember" die Lieferung des Fahrzeuges angemahnt (mit 14tägiger Frist) und folgende Antwort erhalten:

Als möglicher Lieferverzug gilt der avisierte Liefertermin laut Bestellung, nicht laut Auftragsbestätigung.

In der Auftragsbestätigung wird nur der zu dem Zeitpunkt aktuelle Stand mit aufgenommen, nicht jedoch die vereinbarte Lieferzeit. Eine Aufforderung zur Lieferung kann somit erst für 14 Tage nach Ablauf des 2. Quartals erfolgen.


Ist dem tatsächlich so oder gilt nicht das, was zur Geschäftsanbahnung schriftlich dargestellt wurde?



-- Editiert von User am 14. Februar 2023 12:53

-- Editiert von User am 14. Februar 2023 12:54

-- Editiert von User am 14. Februar 2023 12:55

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116401 Beiträge, 39263x hilfreich)

Zitat (von Bebbi1971):
Ist dem tatsächlich so oder gilt nicht das, was zur Geschäftsanbahnung schriftlich dargestellt wurde?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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