Was ist wenn die Polizei ein Handy beschlagnahmt welches im Shop gekauft wurde?

15. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
SomeHow
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist wenn die Polizei ein Handy beschlagnahmt welches im Shop gekauft wurde?

Hi,

habe 1-2x im Freundeskreis mitbekommen das Personen im Handyläden mit Rechnung und allem für sich selbst ein Handy gekauft haben, der eine hatte das ~9 Monate im Besitz, der andere etwas über 1 Jahr bis die Polizei kam und das Handy beschlagnahmt hat weil der Verkäufer ein wohl mit Betrug gekauftes Handys im Handyladen verkauft hat, mit einen vermutlich gefälschten Ausweis.
Also der Shopbesitzer hat ein Handy von einer Privatperson angekauft, das Handy selbst aber wurde vorher illegal erworben, Shopbesitzer hat sein Ausweis welche aber gefälscht sind.

Ich möchte auch nun ein etwas teureres Handy im Handyladen kaufen und hätte aber ungern Lust darauf und wollt wissen ob ich falls sowas passieren sollte, mein Geld wieder bekomme?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von SomeHow):
wollt wissen ob ich falls sowas passieren sollte, mein Geld wieder bekomme?

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Allerdings betrügen die wenigsten Betrüger aus Langeweile, sondern aus Geldnot.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von SomeHow):
Ich möchte auch nun ein etwas teureres Handy im Handyladen kaufen
Es gibt vermutlich noch mehr *Handyläden* als diesen, oder?
Zitat (von SomeHow):
und hätte aber ungern Lust darauf
Richtig, kauf dir dein Handy woanders, zB in einem richtigen Laden, wo der Besitzer nicht auf An-und Verkauf angewiesen ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
SomeHow
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich dann einfach als ein Kunde der sein Smartphone im Shop kauft dann einfach nur Pech gehabt und kann nichts dagegen machen falls sich irgendwann herausstellt dass das Ding damals auf betrügerische Art und Weise erworben wurde?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Anami):
zB in einem richtigen Laden, wo der Besitzer nicht auf An-und Verkauf angewiesen ist.

Mal wieder 0 Ahnung von gar nichts ...

Was glaubt man denn wie ein "richtiger Laden" funktioniert, wie der an die Geräte kommt? Hat der die Geräte, weil weil ihn der Heilige Geist die Smartphones schenkt?



Zitat (von SomeHow):
Hab ich dann einfach als ein Kunde der sein Smartphone im Shop kauft dann einfach nur Pech gehabt und kann nichts dagegen machen falls sich irgendwann herausstellt dass das Ding damals auf betrügerische Art und Weise erworben wurde?

Ja, das kann passieren.

Insofern sollte man als Verkäufer jemanden wählen, der seine Geräte aus nachweisbar seriösen Quellen bezieht. Da ist die Gefahr einer solchen Problematik sehr viel geringer.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von SomeHow):
Hab ich dann einfach als ein Kunde der sein Smartphone im Shop kauft dann einfach nur Pech gehabt und kann nichts dagegen machen falls sich irgendwann herausstellt dass das Ding damals auf betrügerische Art und Weise erworben wurde?


Dann bleibt noch der gutgläubige Erwerb. Und ob der hier möglich ist, hängt von der konkreten Art und Weise ab, wie das Handy dem ursprünglichen Eigentümer abhanden gekommen ist.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Man kauft in einem seriösen Shop. Da ist man schonmal zu einem hohen Prozentsatz sicher, dass das Handy nicht illegal besorgt wurde

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Wurde das Handy gestohlen, dann muss man das Gerät dem ursprünglichen Eigentümer zurückgeben, dann gibt es keinen gutgläubigen Erwerb. In anderen Fällen (z.B. bei einer Unterschlagung) kann man sich aber durchaus darauf berufen. Es kommt halt auf den einzelnen Fall an.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Man kauft in einem seriösen Shop.


Und woran erkennt man einen seriösen Shop für gebrauchte Mobiltelefone?
Steht das draußen an der Scheibe?

Oder glaubt man, dass nur weil sich jemand "Reseller" auf sein Fenster klebt, dieser "seriöser" als andere ist?
Die Kontrollmöglichkeiten sind für alle Händler / Wiederverkäufer mal mehr und mal weniger eingeschränkt.
Größtenteils abhängig vom Hersteller des gewünschten Gerätes und, sowie dessen Datensammelleidenschaft und werksseitigen Schutzvorrichtungen, aber wenn ein Diebstahl nicht bzw. spät gemeldet wird, greifen diese Mechanismen ebenfalls nicht, falls sie überhaupt genutzt werden.

Davor, das man irgendwann ausreichend krimineller Energie gegenübersteht, ist auch kein "seriöser" Shop gefeit.

-- Editiert von User am 18. April 2023 13:35

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und woran erkennt man einen seriösen Shop für gebrauchte Mobiltelefone

Zum Beispiel daran, dass er den Lebenslauf des Gerätes lückenlos nachweisen kann, mit original Dokumenten.


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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum Beispiel daran, dass er den Lebenslauf des Gerätes lückenlos nachweisen kann, mit original Dokumenten.


Ist gar kein Problem, damit das oben beschriebene Szenario zu erleben.

"I Phone 14 / Galaxy S23 unbenutzt, nur einmal ausgepackt, aus Vertragsverlängerung."
Das die Geräte nun bereits mit gefälschtem Ausweis "erworben" wurden um sie dann in einem An- und Verkauf zu versilbern, ist nun wirklich kein neues Geschäftsmodell.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Was man allerdings nicht außer acht lasen sollte: In den hier beschriebenen Fällen bestand ein Rechtsmangel. Dieser unterliegt der gesetzlichen Mängelhaftung. Der Shop muss, solange die Fristen noch bestehen, für bestehende Rechtsmängel haften.

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