Was soll ich jetzt machen, ich will den Handyvertrag nicht haben?

26. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
hamad
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was soll ich jetzt machen, ich will den Handyvertrag nicht haben?

Hallo,
ich habe online einen Handyvertrag gekauft. Habe jedoch keine Unterlagen, wie den unterschriebenen Vertrag und Pass-Bankkartekopie an Die geschickt.

Ich habe nur gesagt: Ich bin der Vertragspartner also der Kunde aber die Rechnung muss auf Die Firma geschrieben Sein. Ich selber habe keine Firma aber meine Frau.

Aber ich habe mich als vertragspartner eingetragen.
Nun sagt dieser Anbeiter wegen §§343 ff. HGB gilt die Wiederufsrecht nicht.

Was soll ich jetzt machen, ich will den Handyvertrag nicht haben.

VIELEN DANK!
Gruß

HAMAD

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

>> die Rechnung muss auf Die Firma geschrieben Sein <<

Dann dürfte es schwer werden, nachträglich eine nichtgewerbliche Nutzung behaupten zu wollen.
Als Gewerblicher muß man privates und berufliches Konto sauber trennen, sonst gibt es nicht nur Ärger mit dem Finanzamt, sondern eben auch Probleme beim Kauf.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamad
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber bei dem vertrag hieß es wenn ich Ihn abschließe werden mit 450 Euro ausgezahlt.
Nun habe ich keinerlei Unterlagen geschickt, also besteht ja auch kein T-Mobile Vertrag.

Gruß

HAMAD

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Sie haben sich aber vermutlich mit dem Ersteigern rechtswirksam verpflichtet, einen solchen Vertrag einzugehen.

>> bei dem vertrag hieß es wenn ich Ihn abschließe werden mit 450 Euro ausgezahlt <<

Gier frißt Hirn?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen