Waschmaschine gerostet nach 3 Jahren, ist das kein Materialfehler?

9. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)
Waschmaschine gerostet nach 3 Jahren, ist das kein Materialfehler?

Vor 3,5 Jahren kaufte ich eine neue Waschmaschine, das Nachfolgermodell einer Maschine, die ich über 10 Jahre hatte und dann rostete, aber die neue so kurz nach Ablauf der Garantie? Das muss m.E. ein Materialfehler sein.
Der Techniker das Vertragshändlers baute die Maschine auseinander und stellte fest, dass eine Reparatur wesentlich mehr kostet als eine neue (auch klar oder?). Alleine das Anschauen durch den Techniker kostete schon über 200 € Der Hersteller wurde informiert - keine Reaktion. Das finde ich sehr enttäuschend. Viele werden jetzt sagen, hole dir doch einfach eine andere neue. Das ist aber nicht so einfach, weil es m.E. nur eine Maschine gibt, die Toplader und nur 46 cm breit ist. Und ich wollte das ja über einen Vertragshändler mit Reparaturdienst, damit genau so etwas nicht passiert. Was meinen Sie dazu?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
Das muss m.E. ein Materialfehler sein.

Materialfehler, kann aber auch ein Fertigungsfehler sein. Oder aggressives Wasser, ungeeignete Waschmittel...


Was genau ist denn durchgerostet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Adrenalinpur123
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mit dem Waschmittel wurde von dem Techniker geprüft und abgelehnt als Grund, das Wasser ist leicht kalkig aber nicht aussergewöhnlich und die Maschine wurde genauso regelmässig entkalkt wie das Vorgängermodell das relativ lange hielt. Wenn es ein Fertigungsfehler ist, habe ich ja m.E. noch mehr Anspruch auf Ersatz. Laut Techniker ist die Edelstahlwanne unter der Trommel gerostet, deshalb kam auch Wasser da unten raus.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
habe ich ja m.E. noch mehr Anspruch auf Ersatz.

Sofern man kostenlosen Ersatz meint: der Anspruch beträgt mangels Rechtsgrundlage genau 0,0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Adrenalinpur123):
habe ich ja m.E. noch mehr Anspruch auf Ersatz.

Sofern man kostenpflichtigen Ersatz meint: der Anspruch beträgt mangels Rechtsgrundlage ebenfalls genau 0,0.

Dem Hersteller/Verkäufer/Techniker steht es natürlich frei einen weiteren (Werk-)Vertrag zur Instandsetzung der Maschine anzubieten. Ein Anrecht darauf gibt es nicht.

Alternativ hilft hier noch ein Blick in die Garantiebedingungen. Manchmal wird eine Garantie mit X Monaten angeboten, wobei bestimmte Bauteile oder Fehlerbilder deutlich länger abgedeckt sind (z.B. Kompressoren in Kühlschränken, Durchrostung am Auto, etc.)

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