Waschmaschine kaputt, Garantiefall?

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
morki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschine kaputt, Garantiefall?

Hallo!

Habe mir Oktober, letzten jahres, eine gebrauchte Waschmaschine bei einem Händler gekauft und habe 1 Jahr Garantie drauf.
Die Waschmaschine ist ein Toplader.

Nun hat sich während des schleudervorgangs die Klappe geöffnet und hat sich verhakt. Der Keilriemen ist auch dadurch gerissen.

Ich habe den Kundenservice angerufen der dann auch vorbei kahm. Er meinten das sei kein Garantiefall, da es meine schuld sei, weil ich die Klappe nicht geschlossen hätte.

Doch ich habe schon öfter mit der Waschmaschine gewaschen und weis wie ich die Klappe richtig zu mache und ausserdem hat sie sich ja ein paar mal gedreht bevor die Klappe aufging.

Ist das jetzt wirklich kein Garantiefall?

Danke für eure Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Der Händler hat neben der (freiwillig gewährten) Garantie auch eine Gewährleistungspflicht. Da Sie die Waschmaschine erst seit 3 Monaten besitzen, liegt die Beweislast noch beim Händler (kehrt sich erst nach 6 Monaten um).
Er muss also beweisen, dass Sie den Mangel verursacht haben. Das macht die Sache für Sie einfacher. Eine bloße Vermutung reicht nicht aus. Ich würde nun zunächst schriftlich (per Einschreiben) Nachbesserung fordern. Erfolgt diese nicht, müssten Sie Schadensersatz einklagen. Der Händler/Hersteller wäre dann gezwungen, seine These zu beweisen, was ihm schwerfallen dürfte.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
morki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

Ich werd das mal versuchen.
Ich werd dann schreiben wie es weiter ging.

0x Hilfreiche Antwort

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