Waschmaschine "mündlich" gekauft, keine Lieferung

14. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
dbuenger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschine "mündlich" gekauft, keine Lieferung

Hallo,

ich weiß gar nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin. Aber trotzdem würd ich gern mal eure Meinung hören.

Vor Ostern habe ich per Annonce eine Waschmaschine gesucht. Es folgte u.a. ein Anruf, der mir eine Gorenje-WaMa anbot. Ich sah mir das gErät an und ich wurde mit der Verkäuferin über den Preis einig. Ich sagte, dass eine Abholung erst nach OStern erfolgen könne. Die Verkäuferin stimmte dem zu und bestätigte mir, dass die WaMa für mich reserviert sei. Auch per SMS bestätigte sie mir das noch einmal. Nun, nach Ostern, hat sie erst heute auf eine Email von mir reagiert, worin ich um eine Terminabsprache bat. Sie mailte mir nur kurz zurück, dass die MAschine von einem Bekannten abgeholt wurde. Pech (das hat sie nicht so geschrieben, las sich aber so...).

Im Grunde genommen handelt es sich ja wirklich um Pech. Aber wie seht ihr das? Ist die Verkäuferin nicht in gewisser Weise einen mündlichen Vertrag eingegangen, wenn sie dem Verkauf und dem Preis zustimmt? Kann man die Verkäuferin so irgendwie kriegen, dass sie mir den Verkauf und die Reservierung zusicherte und danach dann auf einmal doch nicht mehr??

Viele Grüße und danke für eure Antworten!!

Dirk

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Ja, ein verbindlicher Kaufvertrag ist zu Stande gekommen. Leider ist die Beweislast bei dir, dass tatsächlich ein Kaufvertrag entstanden ist. SMS und E-Mail sind juristisch nicht verwertbar. Daher ist es leider wirklich 'Pech'.

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#2
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ganz so schnell würde ich noch nicht schießen. Vielleicht gibt es Zeugen?

Würde der Verkäuferin per Einschreiben mitteilen, dass Sie einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen hat und eine Frist zur Erfüllung setzen. Andernfalls würdest du einen Anwalt konsultieren.

Wenn sie drauf eingeht, ist es ja ok, wenn nicht, vergiss die Sache.

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

@Pawel

Eine SMS kann ich ausm Internet mit einer beliebigen Absendernummer senden.

Auch E-Mails sind leicht fälschbar. Da kann ich als Absender abgeben, was ich will.

Der Käufer muss das nachweisen, mit Zeugen denke ich nicht, dass es auch funktionieren wird.

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