Waschmaschine von Quelle keine Garantie

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
susanne42
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 54x hilfreich)
Waschmaschine von Quelle keine Garantie

Hi zusammen ,
vor 2 Monaten haben wir von Quelle eine Waschmaschine bekommen , diese ist seid 2 Tagen defekt wäscht also nicht mehr.
Quelle weigert sich nun die Reperatur zu übernehmen obwohl wir 3 Jahre Garantie auf diesem Gerät haben.
aussage der Hotline war das sie durch die pleite nicht mehr mit Privileg zusammen Arbeiten , Quelle könnte jemanden raus schicken diesen müssen wir dann aber selber bezahlen.
nun muss ich noch 3 Raten zahlen und Quelle besteht darauf obwohl das Gerät defekt ist , wie verhalte ich mich jetzt am besten ?

ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein für eine Waschmaschine die 2 Monate alt ist die reparatur selber zu zahlen geschweige denn die Raten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Quelle zu verklagen bzw. die Forderung bei deren Insolvenzverwalter anzumelden dürfte in etwa gleich erfolgreich (nämlich erfolglos) sein.

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#2
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein für eine Waschmaschine die 2 Monate alt ist die reparatur selber zu zahlen geschweige denn die Raten. <hr size=1 noshade>


Ich auch nicht!

Zuerst müssen wir die Dinge etwas ordnen. Es geht hier, wie so oft, wieder einmal um den Unterschied Gewährleistung - Garantie.

http://www.ra-kotz.de/garantie.htm

Beide stehen unabhängig voneinander nebeneinander. Du hast Anspruch auf Garantie -> Hersteller -> Privileg UND Anspruch auf Gewährleistung -> Quelle.

Hier speziell würde ich jetzt nur über die Gewährleistung gehen. Also direkt an Quelle = Verkäufer wenden, Nacherfüllung verlangen.

§ 437
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen ,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Nacherfüllung heißt entweder Reparatur oder Ersatzlieferung (neue Waschmaschine).

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Das würde ich beweisbar machen (Einschreiben - Rückschein). Gleichzeitig Frist setzen, 3 Wochen nach Datum bestimmt."Reparieren Sie bis dann und dann."

Es handelt sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf.

§ 474
Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

(2) Auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge ist § 439 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden.

Verbraucher kauft beim Unternehmer. Nach § 476 BGB wird vermutet, dass der Sachmangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war.

§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Quelle hat jetzt also seinen Kundendienst in Bewegung zu setzen. Der ist aber vielleicht schon längst aufgelöst, man will nur noch abkassieren, aber nicht leisten. Daran wird man auch nichts ändern können, wenn eine Firma insolvent ist, ist Feierabend. Hier wird nur noch abgewickelt. Wenn der letzte Artikel verkauft ist, lässt man die Rollladen herunter. Sollen sich doch die Käufer mit dem ausgelieferten Schrott auseinandersetzen.

Soweit, so gut. Jetzt sind aber noch Ratenzahlungen offen. Man hat einen Erfüllungsanspruch gegen dich, du hast aber einen gegen Quelle.

Der Nacherfüllungsanspruch nach §§ 437 Abs. 1 , 439 BGB ist kein Gewährleistungsanspruch (!), sondern es handelt sich um den ursprünglichen Erfüllungsanspruch.

§ 320
Einrede des nicht erfüllten Vertrags

(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 findet keine Anwendung.

(2) Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

Diese Einrede würde ich in Bezug auf die Ratenzahlung geltend machen. Es handelt sich hier um einen verbundenen Vertrag, Quelle hat den Kaufvertrag abgeschlossen und gleichzeitig den Ratenvertrag organisiert. Du warst auch nicht zur Vorleistung verpflichtet.

Würde vorerst keine weitere Rate bezahlen. Alles nur per Einschreiben mitteilen.
Sollte keine Nachbesserung erfolgen oder die Nachbesserung fehlschlagen, kannst du vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz einfordern.

Z. B. könntest du die Waschmaschine bei dir vor Ort reparieren lassen und Quelle mit den Kosten dafür belasten.











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-- Editiert am 23.10.2009 15:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Hallo,
Sie haben von einem Versandhändler eine Ware bezogen, die 1. innerhalb der Garantiezeit defekt wurde und 2. noch nicht abbezahlt worden ist.
Der Händler hat öffentlich Insolvenz angemeldet.
Ihnen ist die Insolvenz bekannt. Somit ist NUR NOCH der Insolvenzberater Ihr Ansprechpartner. Meldet er sich nicht bei Ihnen, empfehle ich Ihnen, alle Zahlungen zunächst auf ein eigenes Sonderkonto zu überweisen.
Bezüglich Ihrer Gerätehavarie empfehle ich Ihnen, daß sie selbst versuchen sollten, einen Reparaturdienst zu finden und zu beauftragen.
Der Rechnungsbetrag ist in voller Höhe vom Kaufpreis abziehbar, solange sich der Insolvenzanwalt bei Ihnen noch nicht gemeldet hat.
...schlecht nur dann für Sie, wenn Sie keinen Reparaturbetrieb für das Gerät finden---
dennoch: Zahlen Sie keinesfalls mehr irgendwelche Raten auf das von Ihrem Versandhändler angegebene Konto! Der Insolvenzberater muß Ihnen glaubhaft eine andere Bankverbindung mitteilen.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Das Problem wird sein das die Forderung / bzw der Kreditvertrag gar nicht der Quelle gehört. Falls doch würde ich die Zahlung einstellen und das Geld zur Seite legen.

Von Quelle ist nichts mehr zu erwarten.

Evtl. gibts ja Hersteller Garantien die man nutzen kann.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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