Hi,
meine Mutter hat am 15.12.19 ein Weihnachtsgeschenk für meinen Bruder gekauft. Dieses war mit einer Lieferzeit von 4-8 Werktagen angegeben. Das wäre dann ja an Heiligabend oder?
Sie hatte auf real.de bestellt und dachte, dass es von Real direkt versendet wird. Wie sie nun erfahren hat, wird das Paket jedoch von einem Händler aus China versendet. Es stand sehr klein bei der Bestellung, ein anderer Verkäufername dran.
Nach der Bestellung hat meine Mutter eine Bestellbestätigung per E-Mail bekommen. Dort steht nun ein voraussichtliches Lieferdatum für den 30.12.19 drin. Ich denke mal, dass der erste Liefertermin gültig ist, da das ihr vor der Bestellung garantiert wurde oder?
Da der Artikel heute immer noch nicht versendet wurde, bezweifeln wir, dass das Paket noch rechtzeitig ankommen wird. Der Händler ist unter der angegebenen Nummer nicht erreichbar, weswegen meine Mutter Real kontaktiert hat. Der Real-Mitarbeiter hat ihr nun gesagt, dass er den Händler kontaktieren wird, er jedoch nicht versprechen kann, dass es irgendwas bringt.
Da meine Mutter meinen Bruder nicht mit einem Gutschein abspeisen will, würde sie sich nun gerne das Geschenk vor Ort kaufen und sich den Verzugsschaden zahlen lassen (da der Artikel stark reduziert war und man einen ähnlichen vor Ort nur für ca. 50-100 € teurer erwerben kann). Jedoch bezweifel ich, dass der Händler aus China den Schaden bezahlen wird. Daher die Frage:
Kann ich den Verzugsschaden über PayPal (wurde über PayPal Käuferschutz gekauft) oder von Real (da die die Plattform betreiben, auf der der Händler verkauft hat) zurückfordern, wenn der Händler nicht reagiert?
PS: Es ist ziemlich sicher kein Fake Verkäufer, da dieser bereits viele Bewertungen hat und dieser direkt zu einem Hersteller in China gehört.
Weihnachtsgeschenk kommt nicht rechtzeitig an. Bei wem Verzugsschaden fordern?
20. Dezember 2019
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Frage vom 20. Dezember 2019 | 15:12
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Weihnachtsgeschenk kommt nicht rechtzeitig an. Bei wem Verzugsschaden fordern?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2019 | 17:55
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Inwieweit wurde dieser garantiert? Bitte Wortlaut mitteilenZitatIch denke mal, dass der erste Liefertermin gültig ist, da das ihr vor der Bestellung garantiert wurde oder? :
Für die erfolgreiche Geltendmachung eines Verzugsschadens muss der Händler in Verzug sein. Die Fallbeschreibung gibt das imho nicht her.Zitatund sich den Verzugsschaden zahlen lassen :
Ich auch. Selbst bei korrekter VerzugsetzungZitatJedoch bezweifel ich, dass der Händler aus China den Schaden bezahlen wird. :
Imho bei keinem anderen als dem Verkäufer selbst.ZitatKann ich den Verzugsschaden über PayPal (wurde über PayPal Käuferschutz gekauft) oder von Real (da die die Plattform betreiben, auf der der Händler verkauft hat) zurückfordern, wenn der Händler nicht reagiert? :
#2
Antwort vom 23. Dezember 2019 | 09:00
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatDas wäre dann ja an Heiligabend oder? :
Korrekt.
ZitatEs stand sehr klein bei der Bestellung, ein anderer Verkäufername dran. :
Mehr als üblich.
ZitatIch denke mal, dass der erste Liefertermin gültig ist, da das ihr vor der Bestellung garantiert wurde oder? :
In aller Regel ist das keine Garantie, sondern eine grobe Schätzung.
ZitatDer Real-Mitarbeiter hat ihr nun gesagt, dass er den Händler kontaktieren wird, er jedoch nicht versprechen kann, dass es irgendwas bringt. :
Wer´s glaubt ...
ZitatKann ich den Verzugsschaden über PayPal (wurde über PayPal Käuferschutz gekauft) :
Wenn Paypal dieses Szenario das so in deren AGB vorsieht
Zitatoder von Real (da die die Plattform betreiben, auf der der Händler verkauft hat) zurückfordern :
Gegenfrage: kann ich die Stadt Hamburg haftbar machen, wenn der Fisch vom Fischmarkt schlecht ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. Dezember 2019 | 15:03
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 669x hilfreich)
ZitatKann ich den Verzugsschaden über PayPal (wurde über PayPal Käuferschutz gekauft) oder von Real (da die die Plattform betreiben, auf der der Händler verkauft hat) zurückfordern, wenn der Händler nicht reagiert? :
Aus der Verzögerung entstandene Schäden, die als Verzugsschaden ersetzt verlangt werden könnten, wären:
- die Kosten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung und Durchsetzung der Käuferrechte, in der Regel die Kosten eines mit der Rechtsverfolgung beauftragten Anwalts
- der entgangene Gewinn aus einem unmöglich gewordenen Weiterverkauf der nicht rechtzeitig gelieferten Sache
- eine durch die Verzögerung fällig gewordene Vertragsstrafe ( etwa wenn die Mutter ihrem Sohn die Zahlung einer Vertragsstrafe zugesagt hätte für den Fall, dass sie ihr Versprechen einer Übergabe eines XYZ am 24.12. um 17 Uhr nicht einhalten sollte )
Nur unter etwas strengeren Voraussetzungen könnte die Mutter für den Fall, dass sie zum Rücktritt wegen erfolglos angemahnter Lieferung samt Rücktrittsandrohung berechtigt wäre, anstelle eines Rücktritts Schadensersatz STATT der Leistung verlangen in Höhe der (Mehr-)Kosten für eine anderweitige Ersatzbeschaffung.
Angenommen, die Mutter hätte einen Schadensersatzanspruch STATT der Leistung ( in Höhe der Ersatzbeschaffunhgskosen ) :
Zitat:Kann ich den Schaden über PayPal von Real beitreiben
Hätte der Kauf über eine vom chinesischen Händler eigenverantwortlich betriebene Internetseite stattgefunden, und die Zahlung wäre an ein vom ihm benanntes Konto seiner Bank geleistet worden, käme niemand auf die Idee, den Serviceprovider seiner Homepage zu belangen, von seiner Bank (oder von dem von ihm beauftragten Transportdiens) Schadensersatz zu fordern, wenn der China-Händler nicht (rechtzeitig) liefert ....
Wenn dagegen ein Geschäftsabschluß erfolgt, bei dem die Präsenz des Vermittlers der Angebotsofferte, sowie das Auftreten des den Kaufpreis vereinnahmenden Unternehmens, mit dem sowohl das in China ansässige Unternehmen, der Käufer ( und zweifellos auch das die Kaufabwicklung mitgestaltende, vermittelnde Verkaufsplattform-Unternehmen ) Geschäftsbeziehungen haben (müssen), wenn also (hier) REAL und PAYPAL das Zustandekommen und die Abwicklung des Geschäftsabschlusses derart dominieren, dass der im Kleinstgedruckten des Internet-Inserats versteckte, im räumlich-sprachlich allerfernsten Ausland ansässige "Vertrags-Verantwortliche" dem Durchschnittsinteressenten eher als ein Hinterhof-Lieferant der in Deutschland auftretenden Groß-Konzerne erscheint - dann fragt sich ein Käufer zu recht, weshalb er sich von den Hauptakteuren REAL und PAYPAL anhören soll, dass sie mit der ganzen Sache "nichts zu tun" hätten und es nicht ihr Problem sei, wenn das von ihnen mit allen Werbe-Raffinessen angebahnte Geschäft nach ihrer Vereinnahmung des Kaufpreises nun stockt und der Käufer nicht so wie gewünscht beliefert wird.
RK
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