Hallo,
ich habe bei einer Spülmaschine eine zusätzliche kostenpflichtige Garantieerweiterung (3 Jahre) abgeschlossen. Wenn ich jetzt die gebrauchte Maschine privat verkaufe, kann der Käufer die Restgarantie in Anspruch nehmen?
Hat jemand damit Erfahrung?
Im Vertrag konnte ich hierzu nichts finden.
inquirer
Weiterverkauf - Garantie
20. November 2008
Thema abonnieren
Frage vom 20. November 2008 | 20:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterverkauf - Garantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. November 2008 | 00:58
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 788x hilfreich)
Wenn die Garantiebedingungen nicht festlegen, daß die Garantie nicht übertragbar ist, kann der K die entsprechenden Ansprüche seinem K abtreten.
Und jetzt?
Schon
266.758
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten