Ich komme gerade vom einkaufen wieder.
Eine im Regal ausgezeichnete Ware war mit dem Preis 1,49 € versehen darum nahm ich die Ware mit. Wie die Verkäuferin die Ware einscannte waren es plötzlich 2,49 €.
Nun stellst sich mir die frage: Ich als Kunde kann in einem lebensmittelgeschäft nicht mit meinen Augen den Barcode scannen.
Welcher Preis zählt? Der wo es im Regal ausgezeichnet ist oder der auf dem Barcode?
Die Verkäuferin meinte zu mir die Ware is falsch ausgezeichnet (vorher hab ich aber mein gekauftes Produkt mit dem Preisschild im Regal verglichen.)Es ist ein und das gleiche Produkt.
Welcher Preis zählt?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Preisangabe = invitatio ad offerendum.
Es gibt also keinen Anspruch darauf, die Ware zu diesem (oder irgendeinem) Preis zu erhalten.
Formal:
1. Angebotseinladung '1,49'
2. Kunde macht Angebot '1,49'
3. Verkäuferin sagt '2,49' => neues Angebot, verbunden mit Ablehnung des alten aus (2)
4. Kunde kann annehmen oder nicht kaufen.
Vielen Dank für den richtigen Beitrag.
Sollten solche Vorfälle in dem betreffenden Geschäft jedoch häufiger vorkommen, so würde ich mir den genauen Sachverhalt notieren und nach einer gewissen Zeit das zuständige Gewerbeamt informieren. Wird so etwas vorsätzlich gemacht, könnte ein Verstoß gegen das UWG vorliegen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das ist eine tolle Idee für die Freizeitgestaltung.
Es gibt leute die ein spassiges Privatleben haben,die können dann was Anderes machen.
Zum Beispiel: hier nichtssagende Antworten verbreiten? - Sehr spaßig!
Guten Tag,
ich schließe mich dem zutreffenden Beitrag von Mareike an.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
--- editiert vom Admin
Und da sag mir nochmal jemand, für 1 Euro könne man heutzutage keinen Spass mehr haben!
Regt euch mal wieder ab...
Blobb ging es (hoffentlich) nicht um den einen Euro. Ich denke es geht ums Prinzip. Das eine Auszeichnung fehlerhaft sein kann, keine Frage. Und ich denke es ist eine berechtigte Frage, welcher Preis nun zählt.
Man kann ja nun von keinem verlangen, eine kaufm. Ausbildung/Lehrgang gemacht zu haben. Haut doch nicht immer gleich auf die Fragesteller drauf!
@Blobb, du hättest die Ware dann bei der Verkäuferin zurück geben können.
Denn zu einem neuen Angebot (siehe Mareike)
gehört auch eine Annahme.
VLG MJ
-----------------
"Wer weiss, das er nichts weiss, weiss mehr, als der der nicht weiss, das er nichts weiss!"
Nix für ungut, M.J., ich wollte mich bestimmt nicht auf Kosten des Fragestellers lustig machen. Aber die Kommentare sind schon zum Schmunzeln...
Ich kenne sogar einen Laden, zugehörig zu einer grösseren Kette, der sich dieses Prinzip verinnerlicht hatte. Aus Gewohnheit rechne ich immer grob mit, wenn ich einkaufe. Mein Erstaunen war dann gross, als ich an der Kasse rund 5 Euro mehr bezahlen durfte. Als ich dann den Kassenzettel prüfte, standen dort ganz andere Preise als an den Regalen. Seither kaufe ich bei der Konkurrenz.
Hallo!!
Auf jedem Werbefaltblatt steht dass für
fehler in den Preisen keine Haftung vorliegt.Wenn das allerdings bei einer Fa.
so eingebürgert hat um Kunden zu locken,
sollte man dies der Gewerbeaufsicht melden.
Es steht Ihnen also frei den Artikel zu
kaufen oder nicht.
Gruss SAMMY1
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"TUE Recht und scheue NIEMAND "
***Auf jedem Werbefaltblatt steht dass für
fehler in den Preisen keine Haftung vorliegt.Wenn das allerdings bei einer Fa.
so eingebürgert hat um Kunden zu locken,
***
Mag ja sein. Aber wenn dann falsch ausgezeichnet wurde und man an der register kasse steht mit 20 mann dahinter und man dann 1 € teures toilettenpapier kaufen mus oder nicht gerät man schon unter druck sich zu endscheiden.
@ Powerseller
Nein 100 km warens nicht eher 250 m... kann man die auch geltend machen wenn man mit der Magen Darm Grippe im Bett liegt und man das Klopapier dringenst brauch? (bitte nich alzu ernst nehmen)
Und jetzt?
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