Hallo,
ich habe bis Mitte letzten Jahres für einen Arbeitgeber zu 90% im Homeoffice gearbeitet. Um sich korrekt in eine Online-Software einzuloggen und zu verifizieren benötigte ich ein Kartenlesegerät. Mein Chef hat mich daher aufgefordert, dieses zu bestellen. In Rücksprache mit der Sekretärin habe ich das Gerät schließlich bestellt. Dabei sollte es an den Arbeitgeber gesendet werden und der Betrag direkt vom Konto des Arbeitgebers abgebucht werden.
Nun wurde ein knappes Jahr später vom Verkäufer erst die Rechnung erstellt. Ich arbeite mittlerweile nicht mehr bei dem Arbeitgeber. Der Betrag wurde vom Geschäftskonto des Arbeitgebers eingezogen. Dieser hat mir nun geschrieben, dass ich ihm den Betrag überweisen soll.
Als das Arbeitsverhältnis beendet wurde, wurden auch sämtliche überlassenen Geräte abgeholt. Dabei auch das Kartenlesegerät.
Im Rechnungskopf steht:
Bezeichnung Unternehmen
Mein Name
Straße des Unternehmens
Ort des Unternehmens
Hat der Arbeitgeber nun wirklich Anspruch darauf, das ich den Betrag bezahlen soll?
Wer ist Käufer?
4. Mai 2024
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Frage vom 4. Mai 2024 | 09:10
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 15x hilfreich)
Wer ist Käufer?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 4. Mai 2024 | 11:47
Von
Status: Unbeschreiblich (33899 Beiträge, 5857x hilfreich)
Und warum? Die Sekretärin wird das schon zuordnen können, sofern sie auch die Buchhaltung macht.ZitatDieser hat mir nun geschrieben, dass ich ihm den Betrag überweisen soll. :
Ich meine, nein.ZitatHat der Arbeitgeber nun wirklich Anspruch darauf, das ich den Betrag bezahlen soll? :
Ich meine außerdem:
#2
Antwort vom 4. Mai 2024 | 13:49
Von
Status: Schüler (183 Beiträge, 15x hilfreich)
Naja, die Buchhaltung ist da ein bisschen wild und eher zulasten anderer. Daher kann man sich auf die Sekretärin nicht verlassen.
In welches Forum gehörts denn? Arbeitsrecht? Ich dachte, da es letztendlich darum geht, wer das Teil gekauft hat, würde es hier eher gehören.
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#3
Antwort vom 4. Mai 2024 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (33899 Beiträge, 5857x hilfreich)
Was genau hat der Arbeitgeber dir denn geschrieben? Dass auf die wilde Buchhaltung kein Verlass ist, bedeutet noch nicht, dass du das KLG bezahlen/diesen Betrag dem AG erstatten müsstest.ZitatDieser hat mir nun geschrieben, dass ich ihm den Betrag überweisen soll. :
Ich meine, du hast nichts gekauft, sondern im Auftrag und nach Rücksprache mit der Sekretärin dieses KLG als dein Arbeitsmittel bestellt.Du hast es für deine Tätigkeit gebraucht. Das KLG längst bezahlt. Die Tätigkeit ist längst beendet, das KLG wieder beim AG.
Dass der Verkäufer erst jetzt eine Rechnung stellt, bedeutet nicht, dass du diesen Betrag ausgleichen musst.
Ich meine, das ergibt keinen Sinn.
#4
Antwort vom 7. Mai 2024 | 12:19
Von
Status: Schüler (438 Beiträge, 43x hilfreich)
wüsste nicht warum.. ich bezahl ja auch keine Laptops, Kugelschreiber oder sonst eine Ausstattung des Arbeitgebers..ZitatHat der Arbeitgeber nun wirklich Anspruch darauf, das ich den Betrag bezahlen soll? :
#5
Antwort vom 7. Mai 2024 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (123885 Beiträge, 40293x hilfreich)
ZitatHat der Arbeitgeber nun wirklich Anspruch darauf, das ich den Betrag bezahlen soll? :
Ich wüsste nicht warum.
Ich würde den Bettelbrief ignorieren, alternativ den AG auffordern, er möge eine substantiierte Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht benennen.
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