Wer kann Anzeige erstatten?

19. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Wer kann Anzeige erstatten?

Kurz Fall:

ich bestelle etwas für jmd. anderen im Internet per Vorkasse.

Betrag wird von meinem Konto überwiesen. Kriege das Geld aber wieder von der Person.

Als Rechnungs und Lieferanschrift ist die Adresse des jmd. angegeben.

Problem: Ware wird nie geliefert trotzt Erinnerung.

nächster Schritt: Betrugsanzeige.

Frage, kann ich oder muss die Person für die ich die Ware bestellt habe eine Anzeige machen?

Bei der Person handelt es sich um meine Oma, und die kriegt ohne Grund Herzrasen wenn Sie zur Polizei müßte. ;)

danke schon mal vorraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

Sie können Ihre Oma bei der Polizei vertreten und an ihrer Stelle Anzeige erstatten.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

vertreten heißt Vollmacht unterschreiben lassen?

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Die Erteilung der Vollmacht erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll.

Die Erklärung bedarf nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht.

Zu Beweiszwecken ist es jedoch ganz gut, alles schriftlich zu haben.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

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#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ Hr. Roenner:

Das mit der Vollmacht trifft natürlich zu, wenn es darum geht, den Vertretenen rechtsgeschäftlich zu vertreten. Hier geht´s doch aber lediglich darum, die Strafverfolgungsbehörden durch die Anzeige von dem Verdacht einer Straftat zu informieren, so dass es mE gleichgültig ist, WER die Anzeige stellt. Daher bedarf es hier mE gar keiner Vertretung. Anders sieht es natürlich aus, wenn (zB wegen des geringen Schadens) auch ein Strafantrag nach §§ 263 IV, 248a StGB gestellt werden soll.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Bob Vila,

ich war der Meinung, dass nur derjenige anzeigeberechtigt ist, der betroffen ist mit Ausnahme, wenn die Verfolgungsbehörden selbst aufgrund des Legalitätsprinzips von Amts wegen tätig werden. Sind Sie sich sicher?

Danke für den Hinweis.


Grüße,

- J. Roenner -

-- Editiert von J.Roenner (Bobo) am 19.01.2005 19:07:59

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Zitat aus der Kommentierung des Meyer-Goßner zu § 158, Rn. 1:

"Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Sie ist eine bloße Anregung des Verletzten oder EINER ANDEREN PERSON, es möge geprüft werden, ob Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht."


-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sie haben mich überzeugt.

Danke für den Hinweis.


Viele Grüße!

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

danke an euch beide!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Gern geschehen!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Gerne.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

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