Wer muss Nachnahme Versand bezahlen?

27. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
masxe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer muss Nachnahme Versand bezahlen?

Hallo,
Wir sind gewerblich im Onlinehandel tätig und versenden Waren mit der Versandart Nachnahme.

Leider kommt es vor, dass Kunden ihre Nachnahmesendung nicht annehmen oder nicht bei der Post abholen.
DHL schickt das Paket an uns zurück.

Wir möchten, dass Kunden uns den Schaden erstatten, der aus den Versandkosten plus Nachnahmegebühr plus Rücksendekosten besteht.

Nach dem Widerrufsrecht kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, wobei wir alle Kosten zu tragen haben.

Wenn der Kunde nicht vom Kaufvertrag zurücktritt, dürfen wir ihm dann die Versandkosten in Rechnung stellen?

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von masxe):
Wenn der Kunde nicht vom Kaufvertrag zurücktritt, dürfen wir ihm dann die Versandkosten in Rechnung stellen?

Ja



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9279x hilfreich)

Das praktische Problem wird sein, dass die Kunden einfach widerrufen, sobald Sie die Versandkosten in Rechnung stellen. Wenn die Ware nicht ausgeliefert wurde, ist die Widerrufsfrist ja noch nicht abgelaufen ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Die Frage die sich stellt ist: Kommt die Nicht-Annahme einem Widerruf gleich.

https://www.it-recht-kanzlei.de/nachnahme-widerruf.html

Ich empfehle diesen Artikel, habe auch nichts aktuelleres gefunden.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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