Wer trägt kosten der Nachbesserung?

19. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
HerrJemine
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer trägt kosten der Nachbesserung?

Hallo,
angenommen ein Kunde bestellt auf einem Internetportal, bei einem Händler Lebensmittel.
Der Händler liefert promt, liefert aber Ware die weit über das MHD ist.
Der Kunde weißt den Händler darauf hin und dieser erklärt, dass lediglich das Etikett falsch sei und schickt aber auch gleichzeitig Ersatzware raus.
Der Händler möchte aber auch die bemängelte Ware zurück haben.
Wer muss jetzt die Versandkosten für das falsche Produkt tragen?
Doch der Verkäufer, da er doch falsch geliefert hat? Doch auch wenn der Betrag ca. 10€ ist?

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Der Händler möchte aber auch die bemängelte Ware zurück haben.
Wer muss jetzt die Versandkosten für das falsche Produkt tragen?


Der Händler.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baerino
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 11x hilfreich)

§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.154 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen