Werksgarantie/Versandhandel

12. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dannchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Werksgarantie/Versandhandel

Da es immer einfacher wird, kaufe ich sehr gerne über das Internet Markenprodukte bei Versandhändlern. Nun stelle ich mir die Frage, was passiert, wenn die Ware innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt geht. Zunächst werde ich mich natürlich an den Händler wenden.

Nun schwebt mir der Kauf eines Ergometers (also sehr groß und schwer) bei einem österreichischen Händler vor, der in seinen AGB schreib: "Für die gelieferten Geräte gelten 2 Jahre Werksgarantie."

Was würde das für mich bedeuten, wenn innerhalb von 2 Jahren ein Mangel gemäß der Werkgarantie auftritt?

Kann ich bei Markengeräten Garantiemängel (lt Herstellergarantie) bei jedem Vertragshändler in meiner Nähe geltend machen?

Wer würde in o. g. Beispiel die (sicher enormen) Frachtkosten übernehmen? Bleibe ich darauf sitzen, oder ist der österreichische Händle oder gar der Hersteller zur Erstattung verpflichet?

Sorry, habe hier schon einiges über den Unterschied Garantie (Händler) und Hersteller-Gewährleistung nachgelesen, aber hab noch nicht so richtig kapiert, was ich wann wem gegenüber geltend machen kann. :-S

Hoffe auf Aufklärung ;-), vielen Dank!

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.12.2016 11:24:03
Status:
Schüler
(345 Beiträge, 89x hilfreich)

>Zunächst werde ich mich natürlich an den Händler ...
prinzipiell ist das richtig. Allerdings gibt es auch Produktbereiche, bei denen der Hersteller ein flächendeckendes Servicenetz beteibt (oder beauftragt hat). Ein Beispiel sind EDV-Monitore. Hier ist es in aller Regel günstiger, sich gleich an den Hersteller zu wenden.

>österreichischen Händler vor
Hier dürfte das deutsche Recht nicht anwendbar sein. (??)

>Mangel gemäß der Werk(s)garantie
Fragen Sie den Hersteller welche Teile und Leistungen von der "Werksgarantie" abgedeckt sind.

>bei jedem Vertragshändler in meiner Nähe
Ein Anspruch darauf besteht nicht. Es hängt davon ab, welche Vereinbarungen der Hersteller mit den Händlern getroffen hat. Ein Rechtsanspruch besteht IMHO nicht.

>Wer würde in o. g. Beispiel die (sicher enormen) Frachtkosten übernehmen?
Entsprechend den in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen muss der Hersteller/Händler die Frachtkosten tragen. Aber hier gilt ja wahrscheinlich nicht das deutsche Recht...
Die andere Frage ist, wer für Transportschäden oder Verlust haftet.

>Sorry, habe hier schon einiges über den Unterschied Garantie (Händler) und Hersteller-Gewährleistung

Garantie ist ein Versprechen, dass Ihnen der Händler, meist wie vom Hersteller vorgegeben einräumt. Ansprüche auf Garantie gehen aus dem mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag hervor.
Mit "Gewährleistung" sind Ansprüche aus dem Gesetz gemeint, denen Ihre jeweiligen Vertragspartner unterliegen.
Die Begriffe werden oft falsch gebraucht, daher ist die Verwirrung verständlich.


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.655 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen