Hallo!
Kann ein Verkäufer den Widerruf eines Kaufvertrags nach dem Fernabsatzgesetz verweigern, wenn der Käufer voreilig das Gerät (vor allem bei Hardware im Computerbereich verbreitet) bei dem Hersteller registriert, um eine Garantieverlängeerung o.ä. zu erhalten? Geht dann tatsächlich bereits das Eigentum auf den Käufer über und ein Widerrufsrecht kann ausgeschlossen werden?`
Beispiel wäre ein via Internet bestelltes Notebook, das nach Lieferung beim Hersteller registriert wird und 1 Tag später möchte der Käufer vom Vertrag zurücktreten...
Wäre super, wenn mir hier jemand eine Antwort geben könnte!
Vielen Dank im voraus!
Grüße
Adrian
-- Editiert von adrian_100 am 12.09.2007 17:09:35
-- Editiert von adrian_100 am 12.09.2007 17:10:26
Widerrrufsrecht verweigern
12. September 2007
Thema abonnieren
Frage vom 12. September 2007 | 17:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrrufsrecht verweigern
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 12. September 2007 | 18:13
Von
Status: Student (2642 Beiträge, 617x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 13. September 2007 | 01:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort!
Kennen Sie auch einen Link im Internet, der die Rechtslage erklärt? Ich kann beim Googeln nichts entsprechendes finden, nur allgemeine Aussagen zu dem Thema...
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#3
Antwort vom 13. September 2007 | 08:13
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann eine Registrierung vom Verkäufer nicht als Billigung angesehen werden?!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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