Widerruf, Rücksendung, aber keine Rückerstattung

7. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 18x hilfreich)
Widerruf, Rücksendung, aber keine Rückerstattung

Habe über eBay einen Artikel für 40 € mit kostenlosem Versand gekauft. Der kam auch und entsprach der Beschreibung, aber passte nicht. Fristgerecht widerrufen und über eBay eine Rückgabe gestartet. Die wollten mir eine Rücksendeetikette für 6,10 € verkaufen. Stattdessen den Artikel als Großbrief für 1,80 € zurückgeschickt. Laut Basis-Sendungsverfolgung sollte er vor vier Wochen zugestellt sein. Der Händler mit 98% positiven Bewertungen sagte, er sei nicht angekommen, und er würde ihn suchen. Danach nichts mehr. Nachforschungsauftrag bei der Post ergebnislos. Die meisten der 2% negativen Bewertungen des Händlers waren analog zu meinem Fall: Artikel zurückgeschickt, aber kein Geld zurück. eBay hat meinen Fall zu Gunsten des Händlers geschlossen, weil ich die Adressetikette nicht dort gekauft hatte. Also mich an PayPal gewandt. Dort gab es die Kategorien "Widerruf" oder "Rücksendung" nicht, deshalb auf "Artikel nicht wie beschrieben" ausgewichen und im Text alles zweimal erklärt, aber Fall zu Gunsten des Verkäufers geschlossen. PayPal-Zahlung leider nicht per LSV, sondern über Debitkarte. Meine letzte Idee wäre jetzt noch einen Antrag auf Reverse Charge beim Debitkartenherausgeber. Schlägt der ebenfalls fehl, wäre wohl ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen den Händler an der Reihe. Wie seht ihr das? besten Dank schon mal!

-- Editiert von User am 7. Februar 2025 20:21

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"Eine Bananenrepublik hat wenigstens schönes Wetter."

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57 Antworten
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#1
 Von 
rechts_sicher
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
Stattdessen den Artikel als Großbrief für 1,80 € zurückgeschickt. Laut Basis-Sendungsverfolgung sollte er vor vier Wochen zugestellt sein.
Und man kann auch nachweisen, dass
1) Der Artikel im Brief war,
2) Der Brief abgesandt und dem Empfänger zugestellt worden ist?

Hintergrund zu Frage 2 ist, dass ich 1,80€ für einen Brief mit aussagekräftiger Nachverfolgung abenteuerlich finde, jetzt wo die Post so massiv Preise angezogen hat.

Zitat (von Raffineur):
Meine letzte Idee wäre jetzt noch einen Antrag auf Reverse Charge beim Debitkartenherausgeber
Das ist übrigens keine gute Idee. Paypal ist nur ein Zahlungsvermittler. D.h. du ziehst Paypal das Geld ab und die haben dann entsprechende Ansprüche gegen dich. Am Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer hat Paypal keine Aktien. Weshalb der (Ver)Käuferschutz zwar nett, aber rechtlich nicht relevant ist.

-- Editiert von User am 7. Februar 2025 13:07

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9203 Beiträge, 1953x hilfreich)

Zitat (von rechts_sicher):
Das ist übrigens keine gute Idee. Paypal ist nur ein Zahlungsvermittler


Gleiches gilt bei de Versuch über den Kreditkartenanbieter zu gehen

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https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von rechts_sicher):
Hintergrund zu Frage 2 ist, dass ich 1,80€ für einen Brief mit aussagekräftiger Nachverfolgung abenteuerlich finde, jetzt wo die Post so massiv Preise angezogen hat.


Ist es auch nicht, die Basis-Sendungsverfolgung (die es jetzt für alle Briefe gibt) gibt nur an wenn es in den Verteilerzentren ankommt und wann es geplant in Zustellung geht. Ob das dann wirklich zugestellt wird, wird damit nicht nachgewiesen.

Zitat (von Raffineur):
Die wollten mir eine Rücksendeetikette für 6,10 € verkaufen. Stattdessen den Artikel als Großbrief für 1,80 € zurückgeschickt.


Da trifft wohl das alte Sprichwort "Am falschen Ende gespart" zu.

Da deine Ansprüche von Ebay und Paypal schon abgelehnt wurden bleibt dir entweder nur noch zu hoffen dass der Verkäufer es doch findet und das dann "fair" regelt oder den Rechtsweg zu beschreiten (Ausgang ungewiss, mit Kosten verbunden und so richtig gute Chancen sehe ich nicht)

Alternativ schreibt man das als Lehrgeld ab, ärgert sich kurz aber sieht dann nach vorne. Ich würde zu dieser Variante raten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8594 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die wollten mir eine Rücksendeetikette für 6,10 € verkaufen.
Und somit an der falschen Stelle gespaart.

Zitat:
Meine letzte Idee wäre jetzt noch einen Antrag auf Reverse Charge beim Debitkartenherausgeber.
Kann dich mehrer hundert Euro kosten, wenn dir ein Richter erklären soll, wieso du das nicht hättest machen dürfen!

Zitat:
Wie seht ihr das?
Du kannst ja noch nichtmal bewesien, dass der Händler die Sachenbekommen hat! ich würde die Angelegenheit eher als Lehrgeld abschreiben und beim nächsten mal Sachen nur mit nachweis versenden...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
Laut Basis-Sendungsverfolgung sollte er vor vier Wochen zugestellt sein.

Man sollte sich dann doch nochmal mit dem Konstrukt der Basis-Sendungsverfolgung eingehender beschäftigen.
Wenn man einen Zustellnachweis benötigt, ist die Basis-Sendungsverfolgung denkbar ungeeignet, dokumentiert sie doch nur die Bearbeitung der Sendung im Start- und Zielbriefzentrum.



Zitat (von Raffineur):
Wie seht ihr das?

Ich sehe das so, das man am falschen Ende gespart hat, da man weder einen Zustellnachweis hat, noch einen Nachweis was im Brief enthalten war.

Ein Reverse Charge wäre illegal und wird vom Anbieter wohl nicht durchgeführt werden. Der gerichtliche Mahnbescheid wäre sinnlos verbranntes Geld, denn es ist zu vermuten, das der Händler oder spätestens sein Anwalt sich zu erwehren weis und den Kunden auflaufen lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 248x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
Stattdessen den Artikel als Großbrief für 1,80 € zurückgeschickt. Laut Basis-Sendungsverfolgung sollte er vor vier Wochen zugestellt sein.


Da es bei unversicherten Sendungen keine Sendungsverfolgung gibt, wüsste ich gerne, von welcher Sendungsverfolgung hier die Rede ist?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Da es bei unversicherten Sendungen keine Sendungsverfolgung gibt, wüsste ich gerne, von welcher Sendungsverfolgung hier die Rede ist?


Das ist so nicht ganz korrekt, es gibt die Basis Sendungsverfolgung und das inzwischen bei jeder Sendung. Da erfährt man aber nur wann es im Verteilzentrum eingegangen ist und es gibt eine Prognose wann es zugestellt wird. Ob das wirklich passiert ist aber nicht gesichert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
das inzwischen bei jeder Sendung.

Die Deutsche Post bietet eine Basis-Sendungsverfolgung nur bei Briefmarken mit entsprechendem Matrixcode an.



Zitat (von Nana71):
Da es bei unversicherten Sendungen keine Sendungsverfolgung gibt,

Das hat sich geändert.



Zitat (von Nana71):
wüsste ich gerne, von welcher Sendungsverfolgung hier die Rede ist?

https://www.youtube.com/watch?v=2G7-K8KDnSo


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Deutsche Post bietet eine Basis-Sendungsverfolgung nur bei Briefmarken mit entsprechendem Matrixcode an.


Klar, nur haben die meisten Menschen nicht vor 3 Jahren Briefmarken gebunkert. Denn dass alle Briefmarken diesen Code haben, ist nicht erst seit gestern so...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Klar, nur haben die meisten Menschen nicht vor 3 Jahren Briefmarken gebunkert.

Notiz für mich: bei Gelegenheit Fotos von meiner Briefmarkenkiste machen…
Ich glaube, jünger als 3 ist da keine :-p

Ich stimme meinen Vorrednern zu: man hat hier an der falschen Stelle gespart.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 18x hilfreich)

So schnell gebe ich nicht auf. Ich sehe das so, dass eBay einem überteuerte Rücksendeetiketten aufdrängt, um die Leute dazu zu treiben, widerrufene Artikel in Eigenregie zurückzuschicken, und dann entsprechende Ansprüche abweisen zu können. Analog PayPal mit der fehlenden Rubrik "Widerruf/Rücksendung". Ich gehe davon aus, dass PayPal meine Nachrichten spätestens dann lesen wird, wenn der Kreditkartenherausgeber den Betrag zurückgebucht hat. Dasselbe mit eBay, wenn PayPal den Betrag von dort zurückgeholt hat. Dann schauen sie dem Händler, der sich auf vermeintlich schlaue Weise Zusatzeinnahmen verschafft, genauer auf die Finger. Mitgehangen, mitgefangen. Und selbst bei einem Einschreiben oder Paket mit vollständiger Sendungsverfolgung hätte der Händler behaupten können, dass nicht der verkaufte Artikel drin war. Erfahrungsgemäß reagieren aber Händler, die sich bezüglich Kundenkommunikation tot stellen, nicht auf gerichtliche Mahnbescheide. Zumindest habe ich bereits mehrfach diese Erfahrung gemacht. Interessant, dass keiner der Respondenten darauf eingegangen ist, dass mein Fall bei diesem Händler bei weitem nicht der einzige war. Ich freue mich bereits darauf, alle negativen Ebay-Bewertungen auszudrucken und dem Richter zu präsentieren. Und für jede ausgedruckte Seite 50 Cent berechnen zu können. Natürlich hatte ich die Sendungsverfolgung gespeichert und Bilder von der fixfertig verpackten Sendung gemacht. Macht 2 € für jeden Farbausdruck. Ach ja, und vorsichtshalber werde ich meinen PayPal-Account auf LSV umstellen. Erspart mir das Reverse-Charging-Verfahren mit der Kreditkarte.

Signatur:

"Eine Bananenrepublik hat wenigstens schönes Wetter."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8594 Beiträge, 4090x hilfreich)

Zitat:
um die Leute dazu zu treiben, widerrufene Artikel in Eigenregie zurückzuschicken, und dann entsprechende Ansprüche abweisen zu können.
Du hättest doch ganz ohne Probleme ineigenregie auch versichert mit Nachweis senden können, Niemand hat dich du deiner ausgewählten Sendungsart gedrängt! Du wolltest einfach icht den Preis dafür zahlen, so einfach ist das ;)

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass PayPal meine Nachrichten spätestens dann lesen wird, wenn der Kreditkartenherausgeber den Betrag zurückgebucht hat.
Eher bringst du einer Katze das bellen bei!
Wenn du das machst geschieht genau das: PP wird die Sache an einen Anwalt übergeben, der dir dann (im übrigen schon auf deine Kosten) einen kurz gehaltenen Brief mit Zahlungsaufforderung sendet!
Zitat:
Ich freue mich bereits darauf, alle negativen Ebay-Bewertungen auszudrucken und dem Richter zu präsentieren.
kanndt du machen, trotzdem bleibst du in der Nachweispflich für deine Senung!

Zitat:
Und für jede ausgedruckte Seite 50 Cent berechnen zu können. Natürlich hatte ich die Sendungsverfolgung gespeichert und Bilder von der fixfertig verpackten Sendung gemacht. Macht 2 € für jeden Farbausdruck.
Da wird der Richter und die Gegenpartei recht herzlich lachen, du wirst dafür genau 0 bekommen...

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37833 Beiträge, 6315x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
So schnell gebe ich nicht auf.
Und wovon träumst du nachts?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
So schnell gebe ich nicht auf.

Das hat Don Quijote auch immer gesagt.
Aber jeder hat halt so sein Hobby.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
Ich sehe das so, dass eBay einem überteuerte Rücksendeetiketten aufdrängt, um die Leute dazu zu treiben, widerrufene Artikel in Eigenregie zurückzuschicken, und dann entsprechende Ansprüche abweisen zu können. Analog PayPal mit der fehlenden Rubrik "Widerruf/Rücksendung"


Bleib dran, du bist da was ganz Großem auf der Spur...

Zitat (von Raffineur):
Erfahrungsgemäß reagieren aber Händler, die sich bezüglich Kundenkommunikation tot stellen, nicht auf gerichtliche Mahnbescheide. Zumindest habe ich bereits mehrfach diese Erfahrung gemacht.


Also schickst du öfter Artikel zurück die aber alle nicht beim Händler ankommen und leitest dann ein gerichtliches Mahnverfahren ein?

Zitat (von Raffineur):
Und für jede ausgedruckte Seite 50 Cent berechnen zu können. Natürlich hatte ich die Sendungsverfolgung gespeichert und Bilder von der fixfertig verpackten Sendung gemacht. Macht 2 € für jeden Farbausdruck.


Also bitte, willst du dich lächerlich machen? Das sind dann ja gerade mal die Materialkosten. Was ist mit deiner Recherchearbeit usw.? Ich würde da auf jeden Fall mindestens 15 Euro pro Seite verlangen + eine Aufwandspauschale von 100 Euro.

Noch ein kleiner Tipp, nachdem du dir dein Geld zurück geholt hast, die Zahlungsaufforderungen natürlich ignoriert bzw. ganz eindeutig geäußert hast, dass du nicht vor hast zu zahlen (würde ich direkt machen, dann geht es schneller) und du dann am Ende der Betrugsfall vor Gericht landet, sei vorsichtig wenn das Urteil dann "schuldig im Sinne der Anklage" heißt. Bevor du dann die Sektkorken knallen lässt, würde ich noch einmal kurz überprüfen ob du nicht zufällig der Angeklagte bist.

In diesem Sinne, viel Erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 18x hilfreich)

Noch immer keiner, der das "Geschäftsmodell" dieses Händlers zu durchschauen scheint, der auf eBay und PayPal als willige Verbündete zählen darf und so mit seiner Behauptung, dass keiner der zig an ihn zurückgeschickten Artikel je angekommen sei, durchkommt. Zumindest solange niemand sich wehrt. Das verstehe ich unter "Betrug".
Ich hatte bereits verschiedentlich mit renitenten Händlern zu tun, aus verschiedenen Gründen. In einigen Fällen wurden die gerichtlichen Mahnbescheide rechtskräftig, in anderen kam es tatsächlich zum Prozess. Da haben einige ordentlich Lehrgeld gezahlt.
P.S. Soeben fällt mir ein, dass es ja eine Online-Streibeilegungsstelle der EU gibt, siehe https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Mal schauen, was die sagt. Die Idee hätte eigentlich auch von euch kommen können

-- Editiert von User am 9. Februar 2025 07:48

Signatur:

"Eine Bananenrepublik hat wenigstens schönes Wetter."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Ich habe den Eindruck, dass Sie manche Dinge nicht sauber voneinander trennen (welche Vertragsbeziehungen haben Sie zum Händler, welche Vertragsbeziehung haben Sie zur Plattform, welche zum Zahlungsdienstleister usw.).

Auch Ihrer Argumentation kann ich nicht in Gänze folgen, weil Sie an einigen Stellen in sich nicht schlüssig ist und Widersprüche enthält.

Dennoch steht Ihnen natürlich frei, Ihre geplanten Aktivitäten durchzuführen, wenn Sie sie für erfolgversprechend halten.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37833 Beiträge, 6315x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
Noch immer keiner,
Hier in diesem Fall genügt es doch, dass DU der Entlarver bist. Du musst andere User nicht überzeugen.
Zieh dein Ding unbeirrt und vollkommen überzeugt durch.

Geht es in deinem Fall um mehr als 1 unversicherten Großbrief?
Zitat (von Raffineur):
Die Idee hätte eigentlich auch von euch kommen können
Ach was. Du wärst schon noch draufgekommen, wenn die anderen bösen Vereinigten dich das spüren lassen.
Zitat (von Raffineur):
Da haben einige ordentlich Lehrgeld gezahlt.
Du bist wahrscheinlich hier der meist Erfahrene...und wir könnten noch von dir lernen...wenn wir wöllten.
:pc:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1617 Beiträge, 409x hilfreich)

Verstehe auch nicht, wie hier von Lehrgeld gesprochen werden kann. Macht doch keinen Unterschied, ob der Händler bei 1,80- oder 6,10-Etikett behauptet, es wäre nicht das Richtige drin gewesen. Und ob das Ding angekommen ist, spielt doch eh keine Rolle, nötig ist ja nur der Nachweis der Versendung. Die Behauptung, es wäre nicht das Richtige drin gewesen, wird der Händler so auch gar nicht beweisen können – ist ja schließlich nichts angekommen, woher will er das dann wissen? Seine Behauptung, ihn nicht zu finden, wirkt genauso hilflos.

Muss immer jeder selber wissen, was er wegen 40 Euro auf sich nehmen und riskieren will, aber pauschal rundweg abzuraten ist hier falsch.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Auch Ihrer Argumentation kann ich nicht in Gänze folgen, weil Sie an einigen Stellen in sich nicht schlüssig ist und Widersprüche enthält.

Ja, aber wenn alles schlüssig und widerspruchsfrei wäre, funktioniert die Theorie der Verschwörung von Händler, Verkaufsplattform und Zahlungsdienstleister nicht.



Zitat (von Raffineur):
Soeben fällt mir ein, dass es ja eine Online-Streibeilegungsstelle der EU gibt, siehe https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Nutzlose Zeitverschwendung, da der Händler nicht daran teilnehmen muss.



Zitat (von Raffineur):
Die Idee hätte eigentlich auch von euch kommen können

Wir diskutieren hier realistische und Zielführende Methoden. Mit zahnlosen Papiertigern verschwenden wir keine Zeit.

Da wäre es doch effektiver, wenn man den Deutschen Verbraucherschutz einschalten würde.



Zitat (von Raffineur):
In einigen Fällen wurden die gerichtlichen Mahnbescheide rechtskräftig, in anderen kam es tatsächlich zum Prozess. Da haben einige ordentlich Lehrgeld gezahlt.

Prima, da hat man ja jede Menge Aktenzeichen die man zwecks Auffindung der entsprechenden Urteile hier posten kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
P.S. Soeben fällt mir ein, dass es ja eine Online-Streibeilegungsstelle der EU gibt, siehe https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Mal schauen, was die sagt. Die Idee hätte eigentlich auch von euch kommen können


Warum hätte das von uns kommen können? Es ist doch offensichtlich, dass du dich in der Sache besser auskennst als wir.

Aber gut, ich gebe dir einen letzten Tipp mit auf dem Weg. Es ist soweit eigentlich korrekt, dass du nicht die Risiken der Rücksendung trägst. Wenn was unterwegs verloren geht, Problem des Verkäufers. Seine Ansprüche kann er dann gegen über dem Transportunternehmen geltend machen, hier der deutschen Post.

Problem ist allerdings, dass du eine angemessene Rücksendemethode wählen musst, dass nämlich der Verkäufer seine Ansprüche überhaupt geltend machen kann. Problem hier, der normale Großbrief ist nicht versichert. Folglich kann der Händler keine Ansprüche gegen die Post geltend machen und die Sache liegt wieder bei dir.

Über die Ebay-Methode (oder wenn du es zumindest als Päckchen verschickt hättest), wäre es versichert gewesen. Wenn der Händler dann behaupten würde da wäre gar kein Inhalt drin gewesen, wäre das eine ganz andere Rechtsfolge gewesen und hier hättest du gute Chancen gehabt das nachzuweisen.

So hast du leider deine Pflichten verletzt, dass kannst du jetzt einsehen oder weiterhin Zeit und ggf. Geld investieren nur um an Ende den Trotzkopf abgemacht zu bekommen und mit einem noch größeren Schaden da zu stehen. Ich bin mir ziemlich sicher welchen Weg du wählen wirst und good luck with that.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 18x hilfreich)

Rückbuchungsantrag ist raus. Eigentlich erstaunlich, wie viele Forumsteilnehmer hier einem schlitzohrigen Verkäufer das Wort reden. Der Streitwert ist für mich eigentlich zweitrangig. Oder wom zieht ihr die Grenze?

Signatur:

"Eine Bananenrepublik hat wenigstens schönes Wetter."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
Oder wom zieht ihr die Grenze?



Wahrscheinlich höher als bei dir. Deine Grenze sind offensichtlich fünf Euro, denn dass hätte es dich gekostet dir den ganzen Ärger zu ersparen. Ich persönlich ziehe meine Grenze da, wo ich selbst einfach Bockmist gebaut habe und es Lehrgeld ist. Das magst du anders sehen.
Zitat (von Raffineur):
. Eigentlich erstaunlich, wie viele Forumsteilnehmer hier einem schlitzohrigen Verkäufer das Wort reden.


Warum schließt du es eigentlich aus, dass dein Brief wirklich verloren gegangen ist? Und warum machst du mit einem "schlitzohrigen Verkäufer" überhaupt Geschäfte bzw. sicherst dich dann nicht ab?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Raffineur
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 18x hilfreich)

Für mich ist Gerechtigkeit keine Frage des Betrags, sondern des Prinzips. Habe mal einen renitenten Verkäufer auf 3,16 € verklagt. Hat ihm am Ende mehr als 100 € gekostet. Das Urteil hat dann einige anderen Händler überzeugt, meine Ansprüche doch noch anzuerkennen, und hat sich insofern für alle ausgezahlt.
Warum ich bei dem Händler gekauft habe? Weil ich so naiv war zu glauben, dass man einem Verkäufer mit 98% positiven Bewertungen vertrauen könne.
Dass die Rücksendung NICHT verloren ging, beweisen die anderen 2%, die dasselbe wie ich erlebt haben.
Habe jetzt mein Konto bei PayPal hinterlegt und die Karte entfernt. Dabei gemerkt, dass nur 38,12 € der Karte belastet worden waren. Der Rest von 1,88 € war PayPal-Guthaben. Wieder etwas gelernt: Ein Guthaben immer sofort aufs Konto übertragen, damit es in Sicherheit ist.

Signatur:

"Eine Bananenrepublik hat wenigstens schönes Wetter."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Raffineur):
Dass die Rücksendung NICHT verloren ging, beweisen die anderen 2%, die dasselbe wie ich erlebt haben.


Ich ziehe meinen Hut vor deiner lückenlosen Beweisführung. Also wenn dass nicht den Richter überzeugt, was dann?

Zitat (von Raffineur):
Für mich ist Gerechtigkeit keine Frage des Betrags, sondern des Prinzips. Habe mal einen renitenten Verkäufer auf 3,16 € verklagt. Hat ihm am Ende mehr als 100 € gekostet. Das Urteil hat dann einige anderen Händler überzeugt, meine Ansprüche doch noch anzuerkennen, und hat sich insofern für alle ausgezahlt.


Jeder braucht ein Hobby. Aber wenn du so ein erfahrener Verbraucher bist, der wie die Eiche standhaft gegen das Unrecht kämpft und die Betrüger zur Rechenschaft ziehst, warum brauchst du dann deine Frage im Forum hier? Am Ende weißt du doch schon wie es ausgeht und welch Lohn dir für deine harte Arbeit zusteht.

Zitat (von Raffineur):
Warum ich bei dem Händler gekauft habe? Weil ich so naiv war zu glauben, dass man einem Verkäufer mit 98% positiven Bewertungen vertrauen könne.


Also für jemanden den anscheinend die ganze Welt versucht aufs Kreuz zu legen und der gegen mehrere Händler Ansprüche anmeldet, wäre es doch eigentlich normal dass man erstmal die Bewertungen genau liest und sich mit den zwei Prozent negativen beschäftigt.

Natürlich KÖNNTE es auch sein, dass nun das "ausgekochte Schlitzohr" auf der ganz anderen Seite sitzt wenn du quasi ständig Ansprüche gegen irgendwelche Leute durchsetzt. Alternativ könnten es natürlich auch die berühmten Geschichten aus dem Paulanergarten sein, man weiß es nicht genau.

Aber wir wollen mal nicht so weit gehen. Vergiss übrigens nicht noch Ansprüche gegen mich jetzt durchzusetzen, aufgrund mangelnder Postingqualität.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat:
Oder wom zieht ihr die Grenze?


Ich ziehe die Grenze bei: der Käufer hat den Schaden durch fahrlässiges Verhalten herbeigeführt.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1844 Beiträge, 360x hilfreich)

Ich kenne schon die nächsten Threads:
- "Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen"
- "Anzeige wegen Betrug erhalten"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12249 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Und ob das Ding angekommen ist, spielt doch eh keine Rolle, nötig ist ja nur der Nachweis der Versendung.

Und da hat man hier bereits ein Problem.
Zitat (von Raffineur):
Basis-Sendungsverfolgung


Inhalt dieser Sendungsverfolgung:

Ihre Sendung wurde am xx.xx.xxxx, in unserem Logistikzentrum abc bearbeitet.
.
Ihre Sendung wurde am xx.xx.xxxx in unserem Logistikzentrum xyz bearbeitet und geht am xx.xx.xxxx in die Zustellung.

Die Basis-Sendungsverfolgung hat also die Aussagekraft darüber, dass irgendjemand, irgendetwas mit einer Briefmarke versehen und dieses irgendwo hingeschickt hat.
Das einzige irgend, welches die Sendungsverfolgung beantwortet ist das irgendwann.

Da sie weder Aufschluss über den Absender, noch über den Empfänger gibt, dürfte es schwierig werden, den Nachweis der Versendung zu erbringen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Da sie weder Aufschluss über den Absender, noch über den Empfänger gibt, dürfte es schwierig werden, den Nachweis der Versendung zu erbringen.


Lesen hilft, lieber Spatenklopper. Der Beweis dass diese Sendung korrekt addressiert wurde ist darin begründet, dass der Verkäufer wegen ähnlicher Fälle 2% negative Bewertungen hat.

Dies hätte eigentlich auch gegenüber Ebay und Paypal ausreichen müssen, hat es aber nicht weil hier eine Verschwörung im Gange ist um den Käufern überteuerte Rücksendungsetikette aufzudrücken. Das die Post da auch mit drin steckt ist wohl klar.

Zitat (von vacantum):
Ich kenne schon die nächsten Threads:
- "Gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen"
- "Anzeige wegen Betrug erhalten"


Das glaube ich nicht. Eher wird hier irgendwann gar nichts mehr passieren, oder eine Erfolgsmeldung kommen wie der Händler jetzt richtig bluten musste und dem TE noch das Bundesverdienstkreuz angeheftet wurde.

Es KANN natürlich sein, dass solche Threads dann entweder von einem anderen Account kommen oder in einem anderen Forum dass sich mit Jura beschäftigt auftauchen. Aber das wäre dann nur ein Zufall und hätte Nichts hiermit zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12249 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Sarmand):
Lesen hilft, lieber Spatenklopper. Der Beweis dass diese Sendung korrekt addressiert wurde ist darin begründet, dass der Verkäufer wegen ähnlicher Fälle 2% negative Bewertungen hat.


Verdammt, sorry!
Die messerscharfe Logik dahinter ist mit tatsächlich vollkommen durchgegangen.

Aber es ist doch eigentlich noch viel einfacher.
Wenn 42 nicht die Lösung ist, wer hat Schuld?
Die MERKEL!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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