Widerruf - Händler zahlt nicht zurück

8. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
manimas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerruf - Händler zahlt nicht zurück

Hallo

Ich als Endverbraucher habe bei einem Online-Händler sperrige Elektroware im Wert von ca. EUR 180.-- bestellt. Diese Ware wurde ordnungsemäss geliefert, ich hab sie geprüft, einen Artikel entnommen, den Rest widerrufen.

Ich erklärte also per Mail auf einen Teil der Ware (restlicher Warenwert ca. EUR 150.--) Widerruf und habe den Händler gefragt, wie ich bei der Rücksendung vorgehen soll. Ich wollte, dass er die Ware abholt, weil sie nicht so ohne weiteres per Post versenden lässt. Der Händler wehrte ab und empfahl für die Rücksendung einen Kurierdienst, versprach volle Kostenübernahme.

Also schickte ich die Ware mit dem Kurierdienst zurück an den Absender, der auf dem Paket angeben war.

Der Händler verweigert mir nun aber die Rückzahlung, weil das Paket nicht an ihn selbst gesendet wurde. Der Absender des Pakets sei ihm unbekannt, ausserdem eine eigenständige Firma, schliesslich nur der Distributor der Ware, was für mich nicht ersichtlich war.

Der Händler verlangt nun, dass er selbst an seinem Firmensitz erst im Besitz der Ware sei müsse, damit der die Rückzahlung einleiten könne. Es reiche aus seiner Sicht nicht, die Ware an den Distributor zurückzusenden.

In der Widerrufsbelehrung steht, wirksamer Widerruf müsse sich an den Händler richten (mit seiner Adresse). Diesen Widerruf hatte ich per Mail erledigt. Es steht aber nirgends explizit, wohin die Ware zu senden ist. Es steht nur "ZURÜCKsenden". Unter "zurücksenden" verstehe ich das Senden an die Stelle, von der ich die Ware erhalten habe. Alles andere wäre "weitersenden" oder "zusenden". Es waren der Lieferung auch keinerlei Dokumente beigelegt, die darauf hingewiesen hätten, dass die Ware nicht zurück, sondern an die Adresse des Onlinehändlers hätte gesendet werden müssen.

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Schliesslich hat der Händer ja dem Distributor den Auftrag für die Lieferung erteilt.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Meiner Meinung nach müsste man die Ware eigentlich an den Verkäufer zurücksenden.
Ich glaube jedoch, dass du dich durchaus auf den Irrtum mit der Versandadresse berufen kannst, wenn beispielsweise kein Retourenschein mit richtiger Adresse ausgedruckt beilag.

Rufe den Distributor an und weise ihn an, dem Händler die zurückgesendeten Teile auszuhändigen oder es mit dem Händler zu klären.

Du wurdest in meinen Augen weder wirksam über die Vertragsbeziehung zwischen Distributor und Händler informiert noch darüber, dass es sich nicht beispielsweise um eine Zweigstelle handelt.
Auch kann der Distributor, da er sich ggf. in einer dauerhaften Vertragsbeziehung mit dem Händler befindet, die Teile an neue Kunden wieder versenden.

-- Editiert mepeisen am 08.11.2012 10:39

-- Editiert Moderator am 08.11.2012 14:43

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von mepeisen am 08.11.2012 10:38

Du wurdest in meinen Augen weder wirksam über die Vertragsbeziehung zwischen Distributor und Händler informiert

Das geht auch den Kunden nix an.

quote:
von mepeisen am 08.11.2012 10:38

Meiner Meinung nach müsste man die Ware eigentlich an den Verkäufer zurücksenden.
Ich glaube jedoch, dass du dich durchaus auf den Irrtum mit der Versandadresse berufen kannst, wenn beispielsweise kein Retourenschein mit richtiger Adresse ausgedruckt beilag.

Die Ansicht teile ich, wenn dem K nicht explizit gesagt wird wo er es hinschicken soll, z.B. weil kein Retoureschein dabei lag, schickt man es halt einfach dort hin wo es herkam.

Der VK hat das Geld zu erstatten. Die Folgen die aus dem Innenverhältnis zwischen VK und Distributor sind dem K nicht anzulasten, dafür ist der VK verantwortlich.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
manimas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte den Händler um Abholung gebeten, er hat mir diese allerdings konsequent verweigert, obwohl es deutlich in der Widerrufsbelehrung steht, dass nicht Paket versandfähige Ware abgeholt werden.

Ich habe heute mal dem Distributor geschrieben, er soll mir mitteilen, was mit der Rücksendung geschehen ist - mal sehen, vielleicht ist der Händler längst gutgeschrieben.


Ich bin froh, dass Ihr es auch so seht, wie ich. Habe wohl ein schwarzes Schaf erwischt. Kann jedem passieren.

Besten Dank an Euch alle!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
manimas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

Mittlerweile sieht die Sache doch langwieriger aus. Der Händler meint, die Ware sei sehr wohl Paket versandfähig und er hätte die Rücksendeadresse in der Widerrufsbelehrung ausreichend angegeben.

Ich habe mal nach der Definition von Paket versandfähig gegoogelt, aber da findet sich nichts. Immerhin, die Ware wurde nicht mit der Post an mich geliefert und war auch zu gross und sperrig, damit ich sie per Post hätte zurücksenden können. Ich musste mit einem Kurierdienst versenden und selbst das war nicht unproblematisch (ich musste die Ware als zwei Sendungen aufgeben, da nicht quaderförmig). Hat mir jemand eine brauchbare Definition zur Hand? Ich ging davon aus, dass eine Ware nicht Paket versandfähig ist, wenn ich sie nicht auf der Post als Paket aufgeben kann, sondern über einen Kurierdienst oder Spediteur versenden muss.

In der Widerrufsbelehrung des Händler steht nichts von einer Rücksendeadresse. Es steht lediglich eine Adresse, wohin der Widerruf zu richten ist. Der Widerruf und die Rücksendung sind doch zwei verschiedene Dinge, oder? Den Widerruf (also die Absichtserklärung, den Kauf rückgängig zu machen) habe ich sehr wohl an diese genannte Adresse gesendet. Hat der Händler recht und war die Widerrufsbelehrung unmissverständlich genug, dass ich die Ware auch an diesen Ort hätte senden müssen? Oder hatte ich recht, dass ich die Ware an den Versender geschickt habe?

Wie geht es jetzt weiter? Ich hatte vor ein paar Tagen dem Händler eine E-Mail geschickt, worin ich ihm eine Frist bis zum 16.11.2012 gesetzt habe. Reicht rechtlich eine Mail aus oder muss ich noch ein Einschreiben zusenden? Ich bin grad etwas verunsichert und möchte nichts falsch machen.

Ich habe übrigens auch schon mehrfahch versucht, den Distributor per Mail zu erreichen und ihm das Problem geschildert. Drei Mails - keine Antwort, obwohl er das Paket (lt. Kurierdienst) nachweislich entgegen genommen hat. Sogar die alte Versandetikette ist noch am Paket dran gewesen. Er hätte es locker als Rücksendung identifizieren und den Händler informieren können. Aber der scheint sich nicht darum kümmern zu wollen. Nicht einmal einen Bescheid, dass er nicht zuständig ist, habe ich erhalten.

Was kann ich jetzt noch tun, bzw. wie soll ich weiter vorgehen?

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