Widerruf Kaufvertrag - Gilt der Vertrag oder gelten die AGB´s?

30. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
xxBlackSunxx
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerruf Kaufvertrag - Gilt der Vertrag oder gelten die AGB´s?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich eines Widerrufs eines Kaufvertrags.

Ich habe mir bei einem Küchencenter eines Versandhauses eine Küche planen lassen und bestellt.

Nachdem ich mir den Vertrag zu Hause noch einmal genau angeschaut habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass der Preis mein Finanzielles Budget um einiges überschritten hat. Also habe ich mich auf der Internetseite umgeschaut und gelesen, dass es ein Widerrufsrecht von 14Tagen für Modulküchen gibt. Darauf hin habe ich an die da genannte Nummer ein Fax mit dem Widerruf gesendet und um eine schriftliche Bestätigung des Erhaltes gebeten. Da ich diesen nicht ehalten habe, habe ich bei der Servicehotline angerufen und gesagt bekommen, dass sie das Fax nicht erhalten haben und es die falsche Nummer gewesen wäre.
Jetzt sind allerdings die 14 Tage vorbei. Jetzt zu meiner Frage: Habe ich noch die möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen oder ist es jetzt zu spät.

Im Vertrag selber steht nichts zu einem Widerruf. Gilt dann der Vertrag oder gelten die AGB´s?

P.S.: Den Sendebericht habe ich noch.
P.P.S.: Ich habe eine Anzahlung von 800€ vereinbart, welche ich aber noch nicht gezahlt habe. (gesamtpreis: 2933€)

Vielen Dank im Vorraus

Black

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Im Zweifelsfall wirst du das rechtzeitige Absenden des Widerrufs beweisen müssen. Wenn die Nummer aus Gründen falsch war, die in deinem Verantwortungsbereich liegen (und nicht etwa die Gegenseite dir eine falsche Nummer genannt hat), ist das dein Pech.

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#2
 Von 
xxBlackSunxx
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

das war die Nummer, die in den AGB´s auf der Homepage stand, also bin ich davon ausgegangen, dass das die richtige Faxnummer ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
xxBlackSunxx
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

das ist ein Küchencenter direkt vor Ort. Da wurde die Küche nach meinen Maßen "erstellt". Ist also entsprechend kein Kataloggeschäft gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Ohne Fernabsatz hast du überhaupt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Solange der VK also keines freiwillig eingeräumt hat, wirst du den Vertrag erfüllen müssen (oder ggfs. gegen eine Abstandssumme daraus entlassen, wenn der VK nett ist).

Das im Internet angegebene Widerrufsrecht gilt vermutlich nur für Fernabsatzbestellungen? Das wäre zu prüfen.

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#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Ich sehe das hier auch so, dass wenn es eine Bestellung im Küchenstudio war, keinerlei gesetzliche Rechte bestehen um aus dem Vetrag zu kommen.

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