Hallo zusammen!
Mein aktuelles Problem: Eine Verwandte von mir ließ sich vom Konsumterror bezüglich Autos und "Abwrackprämie" überrumpeln mit samt Kreditvertrag etc. Nach einem längerem intensiven Gespräch mit mir, kam sie zu der Ansicht, dass es sich um eine Fehlentscheidung handelte und dies ihrer wirtschaftlichen Situation nicht gerecht wird. Nun soll der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Es handelt sich um einen Halbjahres- bzw. Vorführwagen. Die Überschrift des Vertrages lautet: "Verbindliche Bestellung eines Kraftfahrzeuges mit Garantie". Antragsdatum ist der 24.2.09. In den anhängenden Bedingungen heißt es in § 1 Abs. 1:
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristenschriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller zu unterrichten, wenn es die Bestellung nicht annimmt."
Bei Bedarf kann ich auch eine Kopie per Mail zusenden oder hier einstellen.
Gibt es Möglickkeiten vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Bestellung zu widderufen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
MfG
mokkin
Widerruf Kaufvertrag Kraftfahrzeug
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



--- editiert vom Admin
Und was heißt das genau?
Ist bereits ein KV zustande gekommen?
Kann das Autohaus Schadenersatz fordern?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank an Mirk für die ausführliche und professionelle Erklärung!
MfG
mokkin
Hallo nochmal,
leider scheint es doch nicht so einfach. Jetzt haben sich Bank und Autohaus wie erwartet gemeldet. Allerdings behauptet die Bank, der Widerruf erfolge nicht fristgerecht. Außerdem fordert das Autohaus 2.500,-€ Schadenersatz mit Verweis auf die AGB, da der Wagen nicht zum Verkauf stand.
Ich habe die beiden Dokumente gescannt und man kann sie einsehen.
Leider funktionieren die Links nicht. Kann die Dokumente problemlos mailen.
Bitte noch mal um Eure Hilfe!
Vielen Dank!
-- Editiert am 01.04.2009 19:48
--- editiert vom Admin
Gibt es denn gar keinen Weg da rauszukommen?
Außerdem: Sind 2.500,- € Schadenersatz nicht etwas übertrieben? Die Begründung lautete, dass das Fahrzeuge nicht zum Verkauf stand. Jedoch mindern 1 bis 1,5 Monate den Wert doch nicht so drastisch ...
Im Darlehensvertrag wurde eine Restschuldversicherung vereinbart. Dies wurde zwar schriftlich bestätigt, fand jedoch ohne Wissen statt. Erst bei meiner Durchsicht der Unterlagen fiel dies auf. Gibt es eine Möglichkeit den Darlehensvertrag anzufechten?
Wegen Irrtums oder fehlender bzw. fachlich inkorrekter Beratung für die Versicherung... Vermutlich hat der Vermittler (Verkäufer im Autohaus) keine Zulassung nach § 34d GewO
, die seit der VVG-Novelle in 2008 notwendig ist.
Bitte dringend um Hilfe, da als Zahlungsfrist der 4.3.09, sprich morgen, gesetzt wurde.
MfG und vielen Dank
mokkin
Niemand mehr am Thema interessiert?
--- editiert vom Admin
> Sind 2.500,- € Schadenersatz nicht etwas übertrieben?
Wenn der Widerruf wegen Verfristung nicht mehr möglich ist, ist eine Zustimmung zur Vertragsaufhebung seitens des VK reine Kulanz und kann folglich zu dessen frei festgelegten Bedingungen (2500 EUR, 1 Mrd. EUR, die Hand deiner Tochter) durchgeführt werden.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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