Guten Tag, ich habe bisher bei 123recht immer nur gelesen, doch jetzt auch selber ein Problem.
Ich habe am 22.7. im Internet bei einem namhaften Onlineversender etwas bestellt. Die angegebene Lieferzeit (3 bis 10 Tage) stimmte nicht. Erst auf eine zweite Mail wurde mit nichtssagenden Textbausteinen geantwortet.
Am 25.8. habe ich per Einschreiben/Rückschein die Bestellung widerrufen (hatte hier im Forum "Internetauktionen" gelesen, daß man das auch v o r Erhalte der Ware machen kann).
Das Einschreiben wurde am 26.8. zugestellt.
Gestern kam vom Onlineversender eine Mail "Ihre Bestellung hat unser Lager verlassen".
Die haben also gehandelt, als ob sie den Widerruf gar nicht erhalten hätten.
Bin mir jetzt gar nicht mehr so sicher, ob ich alles richtig gemacht habe.
Heute wird wahrscheinlich das Paket kommen.
Was soll ich machen?
Muß ich die Sendung annehmen, um sie dann postwendend zurückzusenden, oder kann ich die Annahme verweigern?
Ist der Widerruf gültig, oder war bisher alles für die Katz und ich muß noch einmal widerrufen? Betrifft die Möglichkeit, schon vor Erhalt der Ware zu widerrufen, nur Internetauktionen?
Die Belehrung lautet: Als Privatkunde können Sie die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung....
Ich wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar, weil - wie gesagt - das Paket höchstwahrscheinlich schon heute eintreffen wird.
Vielen Dank!
Widerruf - Muss ich die Sendung annehmen oder kann ich die Annahme verweigern?
9. September 2008
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Frage vom 9. September 2008 | 09:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf - Muss ich die Sendung annehmen oder kann ich die Annahme verweigern?
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#1
Antwort vom 9. September 2008 | 13:04
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 789x hilfreich)
Du kannst die Annahme verweigern, der Widerruf ist gültig und wurde ja anscheinend auch beweisbar zugestellt. Also alles grün.
Und jetzt?
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