Widerruf - Rückversandkosten

17. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
M1993G
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerruf - Rückversandkosten

Hallo. Ich habe bei Ebay ein Fahrrad bei einem Händler gekauft. Die Versandkosten von 20€ habe ich getragen. Rücknahmen werden Akzeptiert, die "regelmäßigen" Versandkosten trägt dann aber der Käufer.

Am Freitag Abend habe ich das Fahrrad gekauft. Am Sonntag aber habe ich bemerkt, dass es nicht meiner Körpergröße entspricht, also habe ich dem Verkäufer am Sonntag den 14.06 meinen Widerruf mitgeteilt. Auch mit der Bitte das Fahrrad nicht zu verschicken, damit ich und er sich die Versandkosten sparen können. Eine Mitteilung oder Antwort erhielt ich nicht. Am 16.06 habe ich das Fahrrad erhalten. Außerdem eine Sendungsnummer, aus der hervorgeht, dass er es NACH meinem Widerruf verschickt habe. Jetzt will er aber, dass ich den Rückversand bezahle.

Für den Rückversand würde ich auch mehr als 20€ zahlen. Habe mal geschaut und bin so grob auf 37€ gestoßen bei Hermes.

Muss ich das wirklich tun? Ist es nicht sein Versäumnis?

Außerdem steht das Fahrrad bei mir jetzt verpackt in der Wohnung... und es riecht wirklich unzumutbar nach Gummi. Ist das nicht ein Reklamationsgrund, und müsste dann nicht der Händler die Rückversandkosten übernehmen?

Hier die Sendungsnummer: http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set_identcodes.do?lang=de&idc=00340434137617404126

Warenwert ohne Versand: 129,95

Danke für eure Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Warum nimmt man denn überhaupt Waren an, die man nicht mehr will und widerrufen hat?

Das ist eigenes Versäumnis ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M1993G
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja das war der Nachbar. Ich war leider nicht und wollte das ja auch so machen notfalls

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
also habe ich dem Verkäufer am Sonntag den 14.06 meinen Widerruf mitgeteilt. Auch mit der Bitte das Fahrrad nicht zu verschicken, damit ich und er sich die Versandkosten sparen können. Eine Mitteilung oder Antwort erhielt ich nicht.
Dauarf hin sollte man doch zur Erkenntnis kommen, dass der Händler deinen Widerruf erst gar nicht bekommen/erhalten hat!

Wenn dein Händler also nichts von dem Widerruf gewusst hat, dann ist doch klar, dass er versendet!

Wenn du der Meinung bist, er hat deinen Widerruf erhalten, dann beweise das doch einfach mal ;)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
M1993G
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso sollte ich das beweisen. Ich habe den Rückgabe-Fall bei Ebay eröffnet womit ganz klar der Sonntag als Datum vermerkt ist. Somit wäre klar, dass er die Nachricht schon am Sonntag erhalten hat. Am Montag 17:38 war es im Starpaket-Zentrum.. Ich denke das ist eine angemessene Zeit, damit er den Widerruf zur Kenntnis nimmt oder?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat:
Wieso sollte ich das beweisen.

Auch wenn der Gesetzgeber die Verbraucher ordentlich pämpert, ein wenig muss der Verbraucher dennoch leisten.
Und hier leigt die Beweislast nun mal beim Verbraucher.



Zitat:
Ich habe den Rückgabe-Fall bei Ebay eröffnet

Das alleine ist aber kein Widerruf ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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