Widerruf - Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro?

24. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Immo83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf - Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro?

Guten Tag,

am 1.8 habe ich bei einem onlineshop (www.notebook.de) einen Laptop gekauft und als Zahlungsoption: Nachnahme gewählt. AUf der seite stand bezüglich der leiferzeit: Lt. Hersteller in ca. 5 Tagen Lieferbar. Nun reicht mir das langsam mit dem warten und ich würde gerne widerrufen. jedoch ist mir erst jetzt aufgefallen dass in dem auftrag, den ich nach dem kaufvertrag bestätigen sollte unten folgender satz stand:

Bei nachträglichem Widerruf / Stornierung wird eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro erhoben

Darf ich dennoch wiederrufen ohne die 50 euro aufwandspauschale zu zahlen? ich habe an §§ 357 I, IV BGB gedacht. Der oben genannte satz steht nicht in den AGBs sondern, war in einer PDF datei, die mir als auftragsbestätigung zugeschickt wurde, die ich bestätigen sollte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Bei Widerruf dürfen keinerlei 'Bearbeitungsgebühren', 'Aufwandspauschalen' o.ä. berechnet werden.

Der Shop ist übrigens stark abmahngefährdet, wenn seine Mitbewerber das herausfinden...

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#2
 Von 
Immo83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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