Widerruf eines Kaufvertrages vor Eingang. (Fax)

12. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Günter1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerruf eines Kaufvertrages vor Eingang. (Fax)

Wenn z.B. Mr.X sein Auto an Mr.Y verkaufen will und ihm den Vertrag per Post zuschickt, Mr.X aber auffällt das er doch das Auto nicht verkaufen will und Mr.Y umgehend ein Fax schickt würde der Kaufvertrag ungültig sein.
Nun ist aber meine Frage ob wenn das Faxgerät von Mr.Y defekt ist der Kaufvertrag als gültig anzusehen wäre.
Der Eingang des Widerrufs ist doch das wesentliche Merkmal oder?

mfg Günter1

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Günter1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

laut § 130 I 2 BGB sind rechtliche Erklärungen erst bei Zugang wirksam. Daher sind sie bis zu diesem Zeitpunkt widerruflich.

Einfach aml an das Beispiel denken das man seine Wohnung kündigen will weil man mit seiner Frau zusammenziehen will. Man schickt die Kündigung ab und streitet sich im Anschluss mit seiner Frau so das es zur Trennung kommt. Nun hat man bis vor oder Gleichzeitig zum Eingang der Kündigung die Möglichkeit zu widerrufen. Da ist auch ein Fax gültig.

Ich vermute das der technische Defekt in diesem Fall den Kaufvertrag "rettet". Der Verkäufer der von seinem Vertrag zurücktreten möchte muss dafür Sorge tragen das der Rücktritt eben auch vor oder gleichzeitig ankommt.
/edit:
per Post wurde der Kaufvertrag zugesandt und kommt quasi am nächsten Tag an.

-- Editiert am 12.01.2011 16:25

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