Widerruf für ein Messeticket am Veranstaltungstag

27. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Markus84123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf für ein Messeticket am Veranstaltungstag

Hallo.

Ich habe 21.03. ein Ticket für eine Messe am 26.03. online gekauft. Gestern auf dem Weg dahin, hat mich meine Frau und mein Sohn im Auto begleitet. Meinen Sohn wurde dann ziemlich schlecht im Auto und er hat sich übergeben und wir haben dann entschieden zurück zu fahren. Das war um ca. 10:40 Uhr. Um 11 Uhr sollte die Messe auf machen. Ich habe den Veranstalter angerufen und gefragt ob man das Ticket noch stornieren kann, was verneint wurde. Auch wiederrufen könnte ich nicht mehr. Das habe ich trotzdem noch schnell per email gemacht (vor 11 Uhr - falls das wichtig ist). Dazu kam bis jetzt keine Antwort. Das ist natürlich ein Problem aber vielleicht wird ja doch noch geantwortet. Mich würde jetzt einfach mal interessieren wie hier die rechtliche Lage aussieht. Gilt das Widerrufrecht auch noch am gleichen Tag, wenn die Veranstaltung noch nicht angefangen hat?

Hier die Passagen zum Widerrufrecht aus den AGB:

6. Widerrufsrecht
Für Verbraucher gilt das in der nachfolgenden Ziffer dargestellte Widerrufsrecht. Auch gegenüber Verbrauchern besteht kein Widerrufsrecht für den Erwerb von e-Tickets für Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, wie etwa Show-, Konzert- oder Abendveranstaltungen.

7. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

Firmenname und Anschrift

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe Anlage) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Mit wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts werden die betreffenden e-Tickets gesperrt, so dass mit diesen der Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung nicht mehr möglich ist. Ende der Widerrufsbelehrung

Danke und Gruß
Markus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat (von Markus84123):
Gilt das Widerrufrecht auch noch am gleichen Tag, wenn die Veranstaltung noch nicht angefangen hat?


Es gibt in diesem Fall nur kein Widerrufsrecht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Markus84123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Es gibt in diesem Fall nur kein Widerrufsrecht.


Und wieso soll es hier keins geben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Markus84123):
Und wieso soll es hier keins geben?



Zitat:
Auch gegenüber Verbrauchern besteht kein Widerrufsrecht für den Erwerb von e-Tickets für Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, wie etwa Show-, Konzert- oder Abendveranstaltungen.



§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Zitat:

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
.
.
.

9.
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrze***ermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,



https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
Markus84123
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Da steht aber "Auch gegenüber Verbrauchern besteht kein Widerrufsrecht". Und "gegenüber Verbrauchern" heisst für mich eher das für den Veranstalter hier keins besteht. Zumindest steht da von der Bedeutung her für mich nicht "Für den Verbraucher besteht kein Widerrufrecht". Oder täusche ich mich da?

Edit: Aber der 312g gibt mir ja wohl trotzdem kein Widerrufrecht, auch wenn die Formulierung hier vielleicht nicht passt. Daher würde das dann meine Frage eigentlich auch beantworten. Danke für die Info.

-- Editiert von User am 27. März 2023 13:20

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Markus84123):
Gilt das Widerrufrecht

Welches Widerrufsrecht?



Zitat (von Markus84123):
Auch gegenüber Verbrauchern besteht kein Widerrufsrecht für den Erwerb von e-Tickets für Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, wie etwa Show-, Konzert- oder Abendveranstaltungen

Ist doch recht eindeutig formuliert, auch wenn man es besser schreiben könnte.




-- Editiert von User am 27. März 2023 13:31

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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