Widerruf nach Fernabsatzgesetz be beschädigter Ver

13. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
ya328713-24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf nach Fernabsatzgesetz be beschädigter Ver

Hallo,

ich will mir ein paar Kopfhörer bestellen, bin mir aber nicht sicher ob die nicht zu schwer sind.
Kosten mich ca. 330€.
Wenn ich das bekomme, und die verschweißte Verpackung öffne und die mal anprobiere und teste, kann ich die dann immer noch innerhalb von 24 Tagen zurück schicken?

MfG

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
ya328713-24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

so weit war ich auch schon, nur bin ich nicht wirklich schlau daraus geworden.
Ich hab nämlich echt keine lust auf 330€ sitzen zu bleiben und mir dann das andere Modell für weitere 360€ zu kaufen.

Es gibt nämlich 2 verschiedene Modelle, eines ist kabellos, kostet 330€ ist aber etwas schwerer. Das andere kostet 300 bzw. mit Sonderlackierung 360 und ist mit Kabel aber laut den Gewichtsangaben deutlich leichter.
Ich müsste das halt mal testen.
Den mit Kabel habe ich beim Fachhändler bereits getestet, den kabellosen gabs zumindest bei keinen bei mir ortsansässigen Händler (und ich hätte lieber den kabellosen).
Im Internet findet man auch kaum Erfahrungsberichte, da der eher was für Liebhaber ist und keine Massenwahre

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-- Editiert ya328713-24 am 13.02.2012 20:57

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#5
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
die verschweißte Verpackung öffne


Das vernichtet erstens nicht das Widerrufsrecht (auch für eine zu Asche verbrannte Ware besteht Widerrufsrecht, man hätte halt nur ggfs. Wertersatz i.H.v. 100% zu leisten) und dürfte zweitens auch keinen Wertersatzanspruch auslösen (vorausgesetzt man öffnet die Verpackung verkehrsüblich und reißt sie nicht in Fetzen), da dies zum Testen "wie es auch im Ladengeschäft möglich wäre" gehört.

Wenn der VK das Öffnen der Verpackung so erschweren möchte, daß man dazu einen Schweißbrenner benötigt, ist das seiner Risikosphäre zuzuordnen.

-- Editiert PerryRhodan am 14.02.2012 12:06

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#6
 Von 
ya328713-24
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke euch :)

Ich meine natürlich 14 Tage, bin auf die falsche taste gekommen.
Gut, dann werde ich mir die bestellen und wenn es nichts ist zurückschicken.
Aja, ich denke es ist logisch das ich keinen Anwalt wegen 330€ aufsuchen werde.
Ich habe glaube ich bei meiner Rechtsschutz nur 1 Schadensfall pro Jahr frei, und den möchte ich nicht für so etwas verschwenden.
Ich hoffe das ich keine Probleme bekomme :)
Und es handelt sich um On-Ear-Modelle, keine In-Ear-Modelle.

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#7
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
das ich keinen Anwalt wegen 330€ aufsuchen werde


Wieso nicht? Ist deine Schmerzgrenze so hoch?

quote:
Ich habe glaube ich bei meiner Rechtsschutz nur 1 Schadensfall pro Jahr frei


Es bleibt dir ja unbenommen, den Fall nicht über die RSV laufen zu lassen. Das Kostenrisiko ist ja überschaubar.

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