Widerruf nicht akzeptiert wegen angeblichen Gebrauchsspuren

13. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
JoW20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerruf nicht akzeptiert wegen angeblichen Gebrauchsspuren

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe mich registriert, da ich gerne euren fachkundigen Rat hätte.

Folgendes Problem:
Am 29.12.2020 habe ich bei einem Online-Shop ein Multitool der Marke Leatherman gekauft.
Dieses habe ich am 31.12.2020 erhalten.
Ich habe es ausgepackt und angesehen. Am 05.01.2021 habe ich mich dazu entschlossen, den Kaufvertrag zu wiederrufen und habe dies per Mail deutlich gemacht.
Am 07.01.2021 habe ich den Artikel zurückgesendet.
Am 11.01. habe ich eine Nachricht des Shopbetreibers erhalten, er könne den Artikel nicht zurücknehmen, da er Gebrauchsspuren aufweise. Anbei waren Bilder des Multitools auf denen Kratzer zu sehen waren, die bereits im Neuzustand vorhanden waren, oder durch das Auf- und Zuklappen entstanden sind.
Er bot mir an, eine Rücksendung auf meine Kosten zu veranlassen oder den Kaufpreis minus 40% zurückzuerstatten.
ich erklärte freundlich, dass die Kratzer bereits im Neuzustand vorhanden waren, willigte aber einem Rückversand ein, wenn er den Artikel nicht zurücknehmen kann.
Nun ist das Werkzeug wieder bei mir, ich hätte aber dennoch gerne den Kauf widerrufen und mein Geld wieder.
Zwischenzeitlich bin ich mit der Herstellerfirma, Leatherman, in Kontakt getreten mit der Frage, ob die Kratzer normal und fertigungsbedingt sein könnten. Darauf erhielt ich keine Antwort, jedoch das Angebot, das Multitool von der Herstellerfirma ersetzt zu bekommen.
Dem Verkäufer bot ich an, dieses, von Leatherman erhaltene Tool zurückzusenden, darauf keine Antwort.

Habe ich noch eine Chance, von meinem Kauf zurückzutreten?

Danke und Gruß,
JoW20

PS: Der Warenwert ist ca. 160€, und irgendwie einen Anwalt einschalten möchte ich nicht, das ist es mir dann doch nicht wert.

PPS: Zitat aus der Widerrufsbelehrung des Shops:

Zitat:
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Aufklappen des Tools ist wohl eindeutig zur Prüfung nötig. Dumm nur, dass ich bereits dem Rückversand zugestimmt habe und das Tool wieder hier auf dem Tisch liegen habe.

-- Editiert von JoW20 am 13.01.2021 18:56

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JoW20):
Am 11.01. habe ich eine Nachricht des Shopbetreibers erhalten, er könne den Artikel nicht zurücknehmen, da er Gebrauchsspuren aufweise.

Das ist - wenn der Widerruf im Rahmen des gesetzlichen Widerufrechtes erfolgt ist - schlicht Unfug und rechtswidrig.



Zitat (von JoW20):
willigte aber einem Rückversand ein, wenn er den Artikel nicht zurücknehmen kann.

Schade ...



Zitat (von JoW20):
Habe ich noch eine Chance, von meinem Kauf zurückzutreten?

Zumindest nicht über das gesetzliche Widerufsrecht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JoW20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für deine Antwort!

Zitat (von Harry van Sell):
Zumindest nicht über das gesetzliche Widerufsrecht.

...weil ich bereits dem Rückversand zustimmte?

Ein erneutes Zurücksenden des Artikels an den Verkäufer wäre keine Option?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von JoW20):
Ein erneutes Zurücksenden des Artikels an den Verkäufer wäre keine Option?


MMn. müsste man auch jetzt noch widerrufen können. Durch das Akzeptieren der Rücksendung wurde der erste Widerruf wieder zurückgezogen, das heißt aber doch nicht das man auf sein grundsätzliches Widerrufsrecht endgültig verzichtet hat.

Aber Achtung es ist Eile geboten, der Artikel wurde am 31.12 geliefert, folglich endet das 14tägige Widerrufsrecht am 14.01.2021. Allerdings reicht für den Widerruf die Textform, eine Mail kann man auch heute noch senden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JoW20
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Alter Sack):
Zitat (von JoW20):
Ein erneutes Zurücksenden des Artikels an den Verkäufer wäre keine Option?


MMn. müsste man auch jetzt noch widerrufen können. Durch das Akzeptieren der Rücksendung wurde der erste Widerruf wieder zurückgezogen, das heißt aber doch nicht das man auf sein grundsätzliches Widerrufsrecht endgültig verzichtet hat.

Aber Achtung es ist Eile geboten, der Artikel wurde am 31.12 geliefert, folglich endet das 14tägige Widerrufsrecht am 14.01.2021. Allerdings reicht für den Widerruf die Textform, eine Mail kann man auch heute noch senden.

danke für deine Antwort.
Sollte ich einfach eine ganz normale Widerrufs-Mail schreiben, oder noch irgendetwas spezielles? Z.B. einen Hinweis auf die Widerrufsbelehrung?

Gruß,
JoW20

PS: Ist die Widerrufsfrist nicht heute vorüber?



-- Editiert von JoW20 am 14.01.2021 08:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von JoW20):
PS: Ist die Widerrufsfrist nicht heute vorüber?
Nein. Geliefert am 31.12. + 14 Tage = 14.1.

1x Hilfreiche Antwort

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