Hallo liebes Forum,
ich habe mir hier https://www.samaderm.de/ Fäden bestellt, welche ich von meinem Heilpraktiker einsetzen lassen wollte (kostengünstiger).
Leider haben sich die Wege meines Heilpraktikers und meine getrennt und dementsprechend wollte ich innerhalb der 14 Tage von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Ich habe die erste, silberne Verpackung geöffnet, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist.
Die Fäden sind selber nochmal in einer eigenen Verpackung gesichert.
Jetzt möchte man meinen Widerruf nicht akzeptieren, da die Fäden jetzt unbrauchbar sind, wegen der Öffnung der silbernen Verpackung.
1. Ich habe nie eine Widerrufsbelehrung erhalten, noch eine Bestellbestätigung per Email.
2. Fällt mir jetzt erst auf das auf der Seite der Verkauf nur an professionelle Anwender (Heilpraktiker, Ärzte) gedacht ist, bin aber eine Privatperson ohne Nachweis für Professionalität.
Kann ich meinen Widerruf durchsetzen?
Bzw. wie sollte ich vorgehen?
Ganz komisch:
Ich hatte nach Sichtung der Fäden eine Frage und dann habe ich diese fotografiert und meine Frage wurde mir beantwortet.
(Also war schon klar, dass die erste silberne Verpackung geöffnet wurde, sonst könnte man diese ja nicht fotografieren)
Nach meinem Widerruf wollte man ein ganzes Foto von den Fäden, da ich in meiner ersten Email mit der Frage nur den oberen Teil fotografiert hatte.
Nach dem Foto wo alles sichtbar ist, hieß es: dass die Artikel nicht zurückgenommen werden können, da die silberne Verpackung geöffnet wurde.
Hä? Das war doch sowieso schon ersichtlich, dachte die wollten nur sichergehen, dass die zweite Schutzverpackung unbeschädigt ist (das ist sie auch.)
Liebe Grüße
Widerruf nicht angenommen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
War die silberne Verpackung als Hygienesiegel erkennbar?
Die Öffnung der Verkaufsverpackung ist unschädlich.
Hier mal ein Kontaktlinsenurteil das ähnlich gelagert ist.
OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.2006, Az: 5 U 105/06
-- Editiert von User am 25. Oktober 2022 16:45
Hey,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sagen wir es so:
Es sieht schon so aus, also da steht das Ablaufs- und Herstellungsdatum drauf, dann dieses CE Symbol und „medical device from South Korea" und verschiedene Symbole mit Regenschirm, Sonne, Thermometer (Lagerung) und („gas sterilized product").
Und Angaben zur Bedingung der Lagerung, wie sofort entsorgen wenn es schon geöffnet war.
Aber da war jetzt kein Hygienesiegel dran, wo das erkennbar ist, dass das dann nicht mehr retournierbar ist, wie bei anderen Produkten die man so kennt.
Würde gerne euch das zeigen als Foto weiß aber nicht wo, sieht jetzt nicht „unmedizinisch" aus die Verpackung.
Sieht schon wichtig aus.
Aber keinerlei Warnung das nach Öffnung eine Rückgabe ausgeschlossen ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das wäre auch nicht Sache des Herstellers in Südkorea.ZitatAber keinerlei Warnung das nach Öffnung eine Rückgabe ausgeschlossen ist. :
Was sagen denn die AGB des deutschen Verkäufers?
Laut AGB der Seite verkaufen diese ausschließlich an Unternehmer
"§ 2 Vertragsschluss ausschließlich mit Unternehmern
Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Sämtliche Preise verstehen sich – vorbehaltlich abweichender Angaben – inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir sind jederzeit zur Überprüfung der Unternehmereigenschaft unserer Vertragspartner berechtigt. Hierzu können wir insbesondere geeignete Nachweise beim Kunden anfordern. Sollte der Kunde einer solchen Aufforderung nicht nachkommen oder sollten wir Anhaltspunkte für ein Fehlen der Unternehmereigenschaft haben, sind wir zum Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag berechtigt."
Unternehmer haben kein Widerrufsrecht
Ich bin gar kein Unternehmer ups, aber ich schätze das hat keine Auswirkung auf mein Widerrufsrecht, es wurden nie Nachweise verlangt, dass ich Unternehmer bin.
Trotzdem danke für eure Hilfe.
Solange du nie erklärt hast, dass du Unternehmer bist kann dir keine Täuschung vorgeworfen werden.
Entgegen derer AGB haben sie doch an eine Privatperson verkauft und müssen sich daher auch an die dafür geltenden Gesetze halten.
P.S.: Ich habe das gerade mal durchgespielt, es kommt nirgendwo eine Abfrage ob man Unternehmer ist oder nicht.
Der schwarze Peter liegt beim Verkäufer
-- Editiert von User am 26. Oktober 2022 12:32
In dem Fall ist allerdings einiges an Vorsicht geboten... die Firma verkauft diverse Produkte die dem MPDG unterliegen. Und das wiederrum wird nicht in den AGB sondern Rechtsverbindlich über Angaben auf der Verpackung gemacht.
Wenn es sich bei der hier
ZitatIch habe die erste, silberne Verpackung geöffnet, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist. :
Die Fäden sind selber nochmal in einer eigenen Verpackung gesichert.
erwähnten Verpackung um die Verpackung nach MPDG handelt, darf der Händler die Ware nicht mehr in den Verkehr bringen...
Was aber das Problem des Händlers ist.Zitaterwähnten Verpackung um die Verpackung nach MPDG handelt, darf der Händler die Ware nicht mehr in den Verkehr bringen.. :
1. Nirgendwo bei der Bestellung wird darauf hingewiesen, dass der Verkauf nicht für Verbraucher bestimmt ist. Der Warenkorb wird mit einem Bruttopreis ausgewiesen. => Damit gelten eindeutig die Rechte für Verbraucher.
2. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher kann nur dann nicht bestehen, wenn beim Artikel selbst darauf hingewiesen wird. Dies erfolgt hier nicht, ergo besteht ein Widerrufsrecht,
Zitat1. Nirgendwo bei der Bestellung wird darauf hingewiesen, dass der Verkauf nicht für Verbraucher bestimmt ist. :
Doch wenn ich auf den Shop gehen prankt die Warnung in roten Lettern schön auf den Seiten.
Zitat2. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher kann nur dann nicht bestehen, wenn beim Artikel selbst darauf hingewiesen wird. Dies erfolgt hier nicht, ergo besteht ein Widerrufsrecht, :
Das BGB schreibt das aber andersherum.
Zitat:
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
Und wie gesagt... wenn es sich denn dann um ein Produkt nach MPDG handelt UND die versiegelte Verpackung einen Bestandteil des Medizinprodukes besteht, dann könnte der Käufer hier relativ schlechte Karten haben...
-Doppelpost-
-- Editiert von User am 26. Oktober 2022 16:23
Dazu muss die Verpackung aber als Hygienesiegel gekennzeichnet sein und auf die Folgen der Verletzung des Siegels muss hingewiesen werden!
Google mal nach "Kontaktlinsen Urteil"
Nein, lies dir nochmal durch was dort wirklich in rot steht.ZitatDoch wenn ich auf den Shop gehen prankt die Warnung in roten Lettern schön auf den Seiten. :
Selbst wenn dort stehen würde, dass sie nur an Gewerblich /Ärzte/Heilpraktiker........ verkaufen würden, sie verkaufen trotzdem auch an Privatpersonen.
Ich danke euch für eure Einwürfe, hab jetzt mal einen Anwalt nach einer Ersteinschätzung gefragt… das Kontaktlinsen-Urteil ist mir auch im Kopf hängen geblieben.
ZitatDazu muss die Verpackung aber als Hygienesiegel gekennzeichnet sein und auf die Folgen der Verletzung des Siegels muss hingewiesen werden! :
Ich hab hab mal ein paar PDO Verpackungen "ergoogelt". In diesem Fall hier dürfte es sich bei der silbernen Verpackung nicht um eine Umverpackung sondern das Produkt bzw. die Abgabeverpackung handeln. Immerhin ist die Packung mit einem Sterilisationsgas gefüllt... zumindest in dem Beispiel. Und das steht drauf. In Form der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
Wie hier die Gerichte entscheiden würden vermag ich allerdings nicht vorherzusagen...
ZitatUnd wie gesagt... wenn es sich denn dann um ein Produkt nach MPDG handelt UND die versiegelte Verpackung einen Bestandteil des Medizinprodukes besteht, dann könnte der Käufer hier relativ schlechte Karten haben... :
Lese:
Zitat:
Nach Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB hat der Unternehmer den Verbraucher auch zu informieren, wenn dem Verbraucher nach § 312g Absatz 2 Nummer 1, 2, 5 und 7 bis 13 BGB ein Widerrufsrecht nicht zusteht, dass der Verbraucher seine Willenserklärung nicht widerrufen kann.
Demnach besteht also auch eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, den Verbraucher über den Umstand zu informieren, dass ihm ausnahmsweise kein Widerrufsrecht zusteht.
Diese Information muss dem Verbraucher vor der Bestellung für jedes bestellte Produkt deutlich gemacht werden.
Im Fall hier erfolgt gar keine Information, damit bleibt es beim Bestand des Widerrufrechts.
Und hierzu:
Bei mir kommt eine Warnung und die hat nichts mit dem Verkauf nur an Unternehmen zu tun.ZitatDoch wenn ich auf den Shop gehen prankt die Warnung in roten Lettern schön auf den Seiten. :
Im übrigen wäre es die Aufgabe des Shops, entsprechend zu prüfen, dass nur ein Unternehmen bestellen kann.Zitat:Eine Abgabe von Medizinprodukten, die nicht zur Anwendung durch Laien vorgesehen sind. Darf nur an Ärzt*innen, Heilpraktiker*innen erfolgen, es sei denn, eine ärztliche Verschreibung wird vorgelegt (§ 3 Nummer 17 des Medizinproduktegesetzes).
-- Editiert von User am 26. Oktober 2022 17:25
Und zusätzlich ist bei den einzelnen Produkten überhaupt nicht erwähnt, das ein Produkt von diesem Hinweis betroffen ist.
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