Liebe Gemeinde,
angenommen, ein Verbraucher kauft vom Unternehmer ein nicht paketfähiges Möbelstück und widerruft nach Lieferung. Der Unternehmer beauftragt auf eigene Kosten eine Spedition mit der Abholung. Diese nimmt 2 mit dem Käufer vereinbarte Termine nicht wahr. Auch 14 Tage nach erklärtem Widerruf erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises.
Darf der Unternehmer in seiner Widerrufsbelehrung durch "Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist." die Rückzahlung auch verweigern, wenn er mit der Abholung eine Spedition beauftragt? Widerspricht das nicht BGB §357 Abs. 4?
Ich danke für Meinungen.
Widerruf: vom Verkäufer beauftragte Spedition holt nicht ab, Verkäufer verweigert Rückzahlung
4. Oktober 2015
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Frage vom 4. Oktober 2015 | 16:56
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 11x hilfreich)
Widerruf: vom Verkäufer beauftragte Spedition holt nicht ab, Verkäufer verweigert Rückzahlung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2015 | 17:42
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Nein, darf er nicht. Prinzipiell könntest Du direkt einen Mahnbescheid beantragen, sofern Du nachweisen kannst, dass
a) der Verkäufer die Abholung in Auftrag geben wollte
b) Dich kein Verschulden trifft, dass die Termine nicht eingehalten wurden.
Ich würde den Verkäufer mal anrufen und ihm mitteilen, dass Du einen Mahnbescheid beantragen wirst, falls er das Geld nicht umgehend erstattet. Das ist mal einer der wenigen Fälle, bei denen die telefonische Mitteilung ausreicht, da Du keinen Nachweis benötigst, dass Du auf die sofortige Überweisung bestanden hast - in Verzug ist der Händler bereits.
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