Hallo,
folgende Frage:
Ein Kunde hat sich von uns (der offizielle Verkäufer) und einer Partnerfirma (der Hersteller des Gerätes) ein Gerät nach seinen Wünschen bauen lassen (10.000,- EUR).
Alles "musste schnell gehen", alles ging dann auch in Tag- und Nachtarbeit schnell. Kunde war 2x beim Hersteller des GErätes und hat sich das ganze angeschaut + vorführen lassen.
Nun, nach Auslieferung der Gau: "Es kann nicht das, wie ich mir das vorgestellt habe, wir möchten vom Kauf zurücktreten". Diese jetzt erst gestellten Anforderungen sind technisch nicht lösbar und wurde auch nie gefordert.
Geht das (Kunde hat Ware selbst abgeholt, war mehrfach selbst da und die Ware wurde nach ständiger Rücksprache entwickelt + gebaut)?
Die Frage hat auch etwas mit meiner AGB-Frage, zu tun (weil die AGB nur der Rg. beigelegt war und der Kunde evtl. behaupten könnte sie nie bekommen zu haben)...
/SN
Widerruf von Nicht-Fernabsatzkäufen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ich kann hier kein Widerrufsrecht zugunsten des Käufers erkennen. Nach Ihrer Schilderung stehen dem Käufer auch keine Mängelgewährleistungsrechte zu, da er erst nach Übergabe die weiteren Anforderungen genannt hat. Folge: Der Käufer behält sein Gerät, Sie haben Anspruch auf den Kaufpreis (bzw. uU eher: Werklohn?).
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Hallo Sunggles
Der Käufer kann jetzt keine Anspruche machen was er nicht geforert hat beim Bestellung, ob diese Anspruche nun lösbar oder nicht ist auch nicht ihre Problem.
Die Gerät aber sollte mit einige Massen die Nützungszweck diennen.
Schicken Sie an ihm die Rechnung wieder per Einschreiben mit Zahlungsfrist. Bei nicht zahlen, die Sache an einer RA weiterleiten.
LG
Cats
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