Hallo,
ich übernehme demnächst eine Wohnung und habe mit der Vormieterin einen formlosen Kaufvertrag geschlossen, daß ich die Wohnungseinrichtung übernehme.
Habe ich da noch ein Widerrufsrecht oder bleibt mir da keine Möglichkeit auszusteigen?
Danke.
Widerrufsrecht - Habe ich ein Widerrufsrecht oder bleibt mir da keine Möglichkeit auszusteigen?
8. November 2006
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Frage vom 8. November 2006 | 14:07
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht - Habe ich ein Widerrufsrecht oder bleibt mir da keine Möglichkeit auszusteigen?
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#1
Antwort vom 8. November 2006 | 14:13
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 15x hilfreich)
Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen.
Ich denke das es da keine Möglichkeit gibt rauszukommen ausser man einigt sich mit der VK
gruss stefan
#2
Antwort vom 8. November 2006 | 15:30
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1430x hilfreich)
Guten Tag Stefan,
quote:Das ist so nicht richtig. Es besteht auch bei andersartigen Vertragsarten außer den Fernabsatzverträgen die Möglichkeit eines Widerrufs, wenn dies im Gesetz geregelt wird.
Widerrufsrecht gilt nur bei Fernabsatzverträgen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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#3
Antwort vom 9. November 2006 | 08:26
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 15x hilfreich)
ok ok =) Herr Rönner.
Ebenso bei Türgeschäften und Zeitungsabos
gruss stefan
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