Widerrufsrecht - Rücksendung Kosten

23. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
themix
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
Widerrufsrecht - Rücksendung Kosten

Hallo zusammen,

ich habe einen iphone 3Gs LCD bei ebay gekauft. Ich habe den heute erhalten aber der ist nur eine KOpie und keine Orginal, wollte dann sofort von meinem Widerrufsrecht Gebraucht machen. Da der verkäufer (Firma-Verkäufer) keine Rechnung und keine Retoure-schein mitgeschickt hat, habe ich ihn gebeten, mir einen schein mit ents. Briefmarke zu schicken. Dann kam diese antwort: bei einem widerruf wo der artikel der gelieferten ware entspricht muss der käufer das zahlen. Stimmt das?? Die ware hat 50 Euro gekostet und sein Widerrufsrecth besagt: Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei!!!!!



Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>bei einem widerruf wo der artikel der gelieferten ware entspricht muss der käufer das zahlen. Stimmt das? <hr size=1 noshade>


§357 II BGB .

quote:<hr size=1 noshade>oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben <hr size=1 noshade>


Du hast doch vermutlich per Vorkasse bezahlt, oder? Dann wäre dieser Abschnitt für dich irrelevant.

Gibt es denn schon Aftermarket-LCDs für das iPhone, die keine Patente verletzen? Evtl. interessiert sich ja auch Apple dafür. Könnte man dem VK ja mal so als Hinweis geben. ;)

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#2
 Von 
themix
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe ja per Vorkasse bezahlt und nie wieder mache ich sowas!!Heißt das, muss ich die Versandkosten zahlen??

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe ja per Vorkasse bezahlt und nie wieder mache ich sowas!!Heißt das, muss ich die Versandkosten zahlen?? <hr size=1 noshade>



Nein, wenn der Warenwert über 40 EUR war nicht.

§ 357 II BGB ist sehr unglücklich formuliert, muss man genau lesen:

... Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


D.h. ist der KP nicht bezahlt, dann können K die Kosten der Rücksendung auferlegt werden. Sonst über 40 EUR nicht.

Davon musst du jetzt aber noch deinen VK überzeugen.

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