Widerrufsrecht Ware/Dienstleistung ?

3. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
alexpam
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)
Widerrufsrecht Ware/Dienstleistung ?

Hallo,

also bei Dienstleistungen gelten ja andere Widerrufsregelungen als bei Waren. Bei Waren, die maßangefertig sind, hat man ja sogar keinen Anspruch auf Widerrruf.

Aber:
Wie trenne ich jetzt Ware und Dienstleistung?

Beispiel:
Ein Kunde lässt sich online einen Diätplan erstellen, den er als Ebook bekommt. Auf der einen Seite ist der Plan immer das gleiche Muster, in das nur die individuellen Daten des Kunden eingetragen werden.

Das ist für mich eine Dienstleistung, aber eine "Maßanfertiung" ja irgendwie auch. Also gilt dann das Widerrufsrecht oder nicht? Bei einem Ebook gilt ja auch nicht das Widerrrufsrecht, aber wenn es eine Dienstleistung ist?

Ich finde das verwirrend und wäre über Hilfe sehr dankbar.



-- Editiert von alexpam am 03.02.2009 18:19

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es geht weniger um die Abgrenzung Ware / Dienstleistung, sondern um die "individuelle Erstellung". Auch eine Massenware, die auf einen Kunden angepasst wird, ist individuell angefertigt und daher kein Widerruf möglich.
Bei einem Ebook werden Daten individuell eingetragen, eine Beratungsleistung erbracht, die Datei erzeugt etc.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
alexpam
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, du hast ja recht. Aber ist nicht jede Dienstleistung einen individuelle Leistung? Also wenn ich an Dienstleistungen denke, dann an die klassischen Handwerke etc..

Und da wird ja fast alles individuell auf den Kunden angepasst.

Kurz: Ich habe es so verstanden:
Bei Waren (Handel) gibt es die Unterscheidung zwischen "normalen" Waren und eben angefertigten. Bei Dienstleistungen ist es egal, ob maßgefertigt oder nicht, es gelten die Widerrufsregelungen für Dienstleistungen.

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#4
 Von 
alexpam
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich danke dir Mirk.

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