Widerrufsrecht als Lieferungsempfänger

13. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)
Widerrufsrecht als Lieferungsempfänger

Kurze Frage: Hat man als Lieferungsempfänger einer Bestellung auch ein Widerrufsrecht oder hat dies nur der Rechnungsempfänger?

Hintergrund ist der: Ich habe etwas als Weihnachtsgeschenk bestellt, die Rechnung aber (wegen Garantie) auf den "Geschenkempänger" ausstellen lassen. Jetzt müsste ich aus der Bestellung etwas retounieren und bis Weihnachten ist die Widerrufsfrist allerdings abgelaufen, so dass der Rechnungsempfänger die Ware (ohne von dem Geschenk Kenntnis zu bekommen) nicht retounieren kann. Das Problem ist, dass der Retourenbeleg unterschrieben werden muss und ich natürlich nicht als Rechnungsempfänger unterschreiben kann.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.12.2010 15:48:39
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)

Und wer ist der Käufer? Die Person, die die Ware erhalten hat, die die Rechnung erhalten hat, die den Bestellvorgang getätigt hat oder die gezahlt hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Derjenige der Vertragspartner des Verkäufers geworden ist, also derjenige mit dem der Kaufvertrag zustande kam.
Hast du einen falsche Vertragspartner angegeben und den Verkäufer somit getäuscht, dann hast du generell ein Problem.

-- Editiert am 13.12.2010 12:59

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Olli123
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 24x hilfreich)

Och, Leute, wie wäre es denn, wenn ihr einfach die Frage beantwortet? Ich möchte nur wissen, ob man als Lieferungsempfänger auch vom Widerrufsrecht gebrauch machen und die Ware zurückschicken kann?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16959 Beiträge, 5888x hilfreich)

Deine Frage wurde bereits beantwortet!
Das Widerrufsrecht hat derjenige der den mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, also der Vertragspartner des VK.
Wenn der Lieferempfänger nicht der Vertragspartner ist, dann kann er den Kaufvertrag nicht widerrufen. Ist er es, dann schon.
Verkäufer und Käufer sind im Vertrag genannt. I
Wenn der Vermittler (du) im Namen des Käufers gehandelt hat, auf den die Rechnung ausgestellt wurde (natürlich mit dessen Wissen), dann kannst du, wenn du vom Rechnungsinhaber (Käufer/Vertragspartner) dazu beauftragt wurdest, auch den Kaufvertrag, in dessen Auftrag, widerrufen.
Du darfst natürlich nicht Verträge im Namen eines anderen abschließen ohne von diesem beauftragt worden zu sein.
Was möchtest du denn noch weiter wissen?

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.536 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen