Hallo,
bei uns hat eine Firma ( Bauunternehmen XXX) 5 Computer gleicher Bauart zeitgleich (in einer Rechnung) erworben.
Da einer der PC's einen Transportschaden aufwies, musste dieser nach Ansicht durch UPS wieder zu uns um ein neues Gehäuse verpasst zu bekommen.
Nun möchte der Kunde vom Kauf des einen Rechners zurücktreten.
Meine Frage:
Darf ein gewerblicher Käufer ( Rechnung auf Firma) das 14-tägige Widerrufsrecht nutzen,oder gilt dies nur für Privatkäufe?
Danke
und Gruss
lilicat
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"kampf den borg"
Widerrufsrecht auch bei Verkauf an Firma?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Gilt nicht für gewerbliche K.
Aber wollen Sie wirklich einen Kunden vor den Kopf stoßen , der in Zeiten wie diesen einen Auftrag von 5 bzw. 4 PCs gibt , dies auch im Hinblick darauf , daß es den Großen der Branche weitesgehend egal ist ,wer Rechnungsempfänger ist. ?
Nutzen Sie es als Chance Ihres hier immer hochgehaltenen Kundenbindungswillens.
Hallo!
1. Handelte es sich bei dem oben genannten Fall nur um ein Beispiel( da wir den PC nach EINEM Tag Überprüfung und Reparatur zurück geschickt haben,ist der Kunde nicht zurückgetreten,soviel zu unserem" hochgehaltenen Kundenbindungswillen"!!!!!!!)
2. Hätte ich die rechtliche Situation gerne gekannt und bin durchaus in der Lage mit meinen Mitarbeitern und Kollegen eine Firma zu leiten,aber Danke für den wirklich nutzlosen kommentar.
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"kampf den borg"
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Wenn Sie hellseherische Fähigkeiten hier erwarten , sollten Sie einen Blick in die Glaskugel tun ,anstatt hier zu fragen .
Die Anwort sollte Ihnen eigendlich ein Anwalt auch in der Kanzlei so geben aufgrund seines Kodex - nämlich den Mandaten vor Kosten bewaren, da unnötig.
Hallo psst,
meine frage lautet:
hat auch ein gewerblicher käufer ein Widerrufsrecht.oder gilt dies nur für privatkunden
wenn Sie die Antwort nicht wissen,müssen Sie nicht antworten
wenn Sie die Frage nicht verstehen,fragen Sie nochmal nach oder lassen jemand antworten der sie verstanden hat.
was soll also die bemerkung mit den hellseherischen fähigkeiten?
Es gibt hier durchaus teilnehmer die evtl. die gesetzeslage kennen,dafür ist ein rechtsforum gedacht!
Sollten Sie ja eigentlich wissen.
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"kampf den borg"
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