Widerrufsrecht bei Ladenkauf

27. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb396834-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Widerrufsrecht bei Ladenkauf

Hallo,

wie siehts aus dem Widerrufsrecht, wenn man im Laden kauft und der Laden das Gerät eigentlich nicht führt. Man kann also nichts anschauen sondern bestellt es dort und es wird dann geliefert. Zählt dann, dass man im Laden gekauft hat und man hat kein Widerrufsrecht oder ist es egal, wo man bestellt, wenn man keine Möglichkeit hatte es zu begutachten?

LG
Nena


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rawed
Status:
Beginner
(138 Beiträge, 61x hilfreich)

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur bei sog. Fernabsatzverträgen (also Internet, Tel etc.). Hier bist du ja in einen Laden gegangen, um etwas zu bestellen. Die Frage ist nun, ob du mit dem Verkäufer irgend eine Abmachung getroffen hast, wie z.B. Ware nur testen oder anschauen. Wenn das nicht der Fall ist, dann hast du einen simplen Kaufvertrag geschlossen. Die Ware war nur einfach nicht vorrätig. Dann steht dir kein Widerrufsrecht zu. Anders kann es sich verhalten, wenn der betreffende Laden den Kunden grundsätzlich ein Rückgaberecht einräumt, was hier natürlich niemand beurteilen kann.

Gruß

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#2
 Von 
fb396834-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke. Ich hab zum Glück noch nichts gekauft, ich frag lieber mal vorher. 4000€ ohne Rückgaberecht ist mir doch etwas zu heikel. ;)

Da freut sich Mediamarkt und der Fachhändler schaut dann leider in die Röhre, schade, aber der kann sich das wahrscheinlich auch nicht leisten, wenn er uns das extra bestellt, wenn wirs dann doch nicht wollen.




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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114529 Beiträge, 39013x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>schade, aber der kann sich das wahrscheinlich auch nicht leisten, <hr size=1 noshade>

Nein, denn er wird als seriöser Händler die Kosten für solche Aktionen nicht auf alle Kunden aufteilen, sowie das die Firmen machen die solches anbieten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8419 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

nur mal so gefargt, wurde das Gerät schon bestellt? Wenn ja, dan besteht eigentlich schon einKV, den du einhalten musst...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1506 Beiträge, 1227x hilfreich)

quote:
Da freut sich Mediamarkt und der Fachhändler schaut dann leider in die Röhre


Umgekehrt kann vermutlich der Fachhändler eher einem einzelnen Kunden bei einer teuren Anschaffung entgegen kommen, während der Großmarkt sagt "nö, wenn Sie nicht ohne Rückgaberecht kaufen, macht's ein anderer".

Nur mal als Beispiel, mein Hifi-Händler läßt mich die 20.000-EUR-Lautsprecher eine Woche zuhause hören und dann entscheiden. Macht das auch der Saturn (der die in meiner Stadt auch führt)?

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