Widerrufsrecht defekt gelieferte gebrauchte Spülmaschine (Ladenkauf)

21. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go531520-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht defekt gelieferte gebrauchte Spülmaschine (Ladenkauf)

Hallo zusammen,
ich habe an einem Samstag für 340€ eine gebrauchte Spülmaschine inklusive 2 Jahre Garantie erworben. Am darauffolgenden Montag wurde die Spülmaschine geliefert und angeschlossen. Am darauffolgenden Donnerstag, habe ich die Spülmaschine erstmalig angestellt. Die Spülmaschine hat nicht richtig funktioniert (Zeituhr läuft nicht ab, Tab löst sich nicht auf, Geschirr bleibt dreckig). Am nächsten Tag, habe ich die Spülmaschine testweise angestellt und auch nach 30 Minuten geräuschvoller Laufzeit, befand sich in der Maschine kein Tropfen Wasser. Kurzum: Schon bei der Anlieferung hat die Spülmaschine nicht funktioniert.
Ich möchte das Teil nun einfach loswerden und nicht vom selbigen Anbieter reparieren lassen, der mir schon das kaputte Teil hingestellt hat.
Der Verkäufer spricht nun von "Auftragsstornierung" und verlangt dafür eine Gebühr. Für mich ist es aber keine Auftragsstornierung, da der Auftrag (eine funktionierende Spülmaschine zu liefern), ja nie erfüllt wurde. Wer hat nun Recht? Kann ich vom Verkäufer verlangen, das defekt gelieferte Gerät abzuholen und den Einkaufspreis zu erstatten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114268 Beiträge, 38972x hilfreich)

Zitat (von go531520-77):
befand sich in der Maschine kein Tropfen Wasser.

Dann sollte man doch mal als erstes den Wasseranschluss überprüfen ...



Zitat (von go531520-77):
Für mich ist es aber keine Auftragsstornierung

Für den Gesetzgeber und die Rechtsprechung aber schon.

In der Regel hat der Verkäufer das Recht 2x nachzubessern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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