Widerrufsrecht zwischen Geschäftsleuten

27. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lucky.D
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerrufsrecht zwischen Geschäftsleuten

Von uns hat ein gewerblicher Händler Artikel gekauft. Hat dieser auch ein Widerruferecht wie die Verbraucher im Fernabsatzgesetz?
Bye Frank

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14 Antworten
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#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Nein, dies gilt nur für Verbraucher - die Frage ist, ob er als Verbraucher privat oder als Unternehmer eingekauft hat.

Gruß
MCNeubert

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#2
 Von 
Lucky.D
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja. Wir verkaufen Druckerzubehör, er verkauft Druckerzubehör. Und er hat es in großen Mengen aufgekauft. Warenwert 7000 Euro. Wie kann man es da auslegen? Kann er da sagen es war privat bei diesem Wert wenn er es selber vertreibt?

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Mmh, ich denke mit "auslegen" kommen Sie nicht weit ... man könnte aber u. U. davon ausgehen, dass dieser Kunde seinen Konkurrenten "ärgern" möchte.

-> der Umfang dieser Sendung lässt darauf schliessen, dass er bestimmt nicht als Verbraucher bei Ihnen eingekauft hat.

Sie haben doch eine Rechnung an den Kunden geschrieben, oder? Wurde diese auf eine Firma oder eine Privat-Person ausgestellt?

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#4
 Von 
Lucky.D
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt wirds interessant. Er hat bei ebay gekauft. Und es ist tatsächlich unsre Konkurenz die unsere Artikel fröhlich leerkauft so das kein Kunde mehr kaufen kann.
Unter der Anschrift bei ebay unter der er ohne Firma drinsteht sondern nur mit seinem privaten Namen hat er gekauft. Wenn man aber die Anschrift ins Telfonbuch eingibt taucht unter der selbigen seine Firma - unsere Konkurenz - auf. Was nun?? Dankbar für jede Hilfe wie man Ihn nun sieht. Privat oder Geschäftlich?

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#5
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Wenn Sie ihm diese Vorwürfe nachweisen können, können Sie m. E. Schadensersatz wegen "geschäftsschädigendem Verhalten" veranschlagen.

-> seien Sie jedoch vorsichtig mit voreiligen Handlungen, und beauftragen Sie einen Rechtsbeistand zur Wahrung Ihrer Interessen. Eine "Ferndiagnose" ist hier NICHT möglich.

-> die Chancen stehen m. E. aber sehr gut, dass Sie ihn packen könnten. :)

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#6
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Frage: es fand ja ein Geldfluss statt, kann man nicht nachweisen, von welchem Konto der Transfer stattgefunden hat?

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#7
 Von 
Lucky.D
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird ja leider kein Geldfluß stattfinden. Wenn ja wäre es mir ja egal wenn er alle Artikel leerkauft ;o) Aber es ist die Knkurenz die will ja mit dem leerkaufen erreichen das meine Artikel weg sind und die Kunden vermehrt seine kaufen.
Das ist ja der Verlust. 1000 Euro ebay Einstell- und Verkaufsgebühren. Verloren gegangene Umsätze von ca. 2500 Euro. Und er wird wohl nicht aufhören leerzukaufen. Ich ahbe IHn jetzt bei mir als Käufer gesperrt. Aber es ist ja nur eine Frage von MInuten sich neu anzumelden und wieder alles leer zu kaufen.
Wenn er kein Widerrufsrecht hat könnte man Ihn ins Inkasso schicken. Wir habend a eine Anbindung die Fordern nur 5 % Des eingetriebenen Betrages bei Erfolg. Also null Risiko. Ist nur Blödsinn wenn die das Geld eintreiben ich die Ware zusende und er dann die nächsten 14 Tage widerruft.

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#8
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Es wird ja leider kein Geldfluß stattfinden. Wenn ja wäre es mir ja egal wenn er alle Artikel leerkauft ;o)

Momentmal: Hat er von seinem Widerruf bereits vor Vornehmen der Zahlung gebrauch gemacht?

-> dies ist ein ganz neuer Gesichtspunkt.

Hier müssen Sie erst nachweisen, dass es tatsächlich der Konkurrent ist. In diesem Falle kommen Sie denke ich nicht um eine Anzeige (gegen "unbekannt" herum) ... "Geschäftsschädigung". Die Behörden sollten die IP-Adresse von der aus die Gebote auf Ihre Angebote abgesetzt wurden zum Anschluss des "unbekannten" zurückverfolgen.

Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes hätten Sie dann die Möglichkeit Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen, um Ihre zivilrechtlichen Schritte weiter verfolgen zu können.

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#9
 Von 
Lucky.D
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Widerruf liegt uns keiner vor!
Nun ist es für uns 100% klar das es der Konkurent ist. Das steht fest und kan man so annehmen. Wir gehen davon aus das er nicht zahlen wird. Das er die Artikel ja selber hat und sie zu Einkaufspreisen bezieht. Warum sollte er diese über ebay von uns zu Endkundenpreisen beziehen. Wenn amn also eins und eins zusammen zählt kommt man nur zu dem Ergebnis das er uns schädigen will indem erunsere Ware aufkauft aber keinesfalls interesse hat dies auch zu erwerben.
Auf deutsch wenn er uns leerkauft stehen die Verkaufschancen für seinen Artikel höher.
Aber es geht ja um das Widerrufsrecht. Wenn er nicht Widerrufen kann steckt er ja ganz schön in der S..... Ich meine ich habe ja auch ein Gewerbe, aber ich kann doch nicht die Ware die ich verkaufe beim Hersteller beziehen und plötzlich einfach sagen ich habe das als Privatperson gekauft udn einfach Widerrufen. Damit kann man doch nicht durchkommen.

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#10
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Dem ist auch nicht so ... Widerrufsrechte bestehen nur bei Händler-Privatgeschäften, wie McNeubert schrieb.

-> problematisch ist m. E. aber Ihre Annahme, dass es sich hierbei um Ihren Konkurrenten handelt. (Indiz, bzw. Anscheinsbeweis)

Sie brauchen einen hieb- und stichfesten Beweis, dann können Sie Ihn auch zur Abnahme zwingen.

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#11
 Von 
Lucky.D
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also kann ich erst mal davon ausgehen das er kein Widerrufsrecht hat. So kann ich ja schon mal das Inkasso einschalten wenn er nicht zahlt. Am Montag bin ich erst mal beim Rechtsanwalt wie wir alles angehen.
Zum Hieb und Stichfesten Beweiß:
Er ist ja bei ebay mit einem Namen und einer Anschrift gemeldet.
Unter der selben Anschrift ist seine Firma mit Ihm als Inhaber im Telefonbuch gemeldet. Also denke ich wir der beim Gewerbeamt genauso gemeldet sein. Nachzuweisen das der Käufer und der Inhaber der Firma die den selben Namen und die selbe Anschrift haben identisch sind dürfte nich allzu schwierig sein.

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#12
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

... oder aber ein anderer hat sich mit diesen Informationen angemeldet.

-> beachten Sie gängige Rspr., die meist an der Tatsache scheiterten, dass der Verkäufer nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass die im Account genannte Person tatsächlich der Bieter war.

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#13
 Von 
Lucky.D
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ja keine Bestellung über email, sondern mit Passwort. Da gab es doch schon einige Rechtsprechungen wegen ebay wenn ich mich recht entsinne. Ich glaube das da der Käufer nachweisen muß das sein Passwort mißbraucht wurde. Da gab es doch mal ein Fall wo jemand das Passwort angeblich geknackt hatte und ein Flugzeug gekauft hatte. Der mußte es glaube ich auch lt. Rechtssprechnung nehmen, aber da kann ich mich auch irren.

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#14
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

vgl. hierzu:

-> Urteil des OLG Köln vom 06.09.2002, Az.: 19 U 16/02
-> Urteil des Amtsgerichts Erfurt vom 14.09.2001, Az.: 28 C 2354/01 .



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