Widerspruch möglich trotz Kaufvertrag??

12. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jackie76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch möglich trotz Kaufvertrag??

Hallo, habe vor einigen Tagen ein neues Schlafzimmer ausgesucht,das alte hatte noch Garantiegewährleistung. Nun Soll ich aber die Differenz von 1000 Flocken drauf zahlen, alles schön und gut, aber irgendwie kommt mir das jetzt im nach hinein sehr überteuert und unlogisch vor!? Deshalb meine Frage an die jenigen die mir evtl. helfen können, kann ich von einem Widerspruchfrist bei einem neu abgeschlossen Kaufvertrag machen, wenn ja wie sind die Bedingungen?
MfG MC

Vielen Dank schonmal!

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"Nicht jeder bekommt Recht der Recht hat!"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Haben Sie einen Kaufvertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen? Dann gibt es kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Bestehende Verträge sind einzuhalten.

Nebenbei: Eine 'Garantiegewährleistung' gibt es nicht. Entweder Garantie, oder Gewährleistung. Aber was selbige mit der Frage zu tun hat, habe ich sowieso nicht ganz verstanden.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Erst einmal stellt sich die Frage, ob Sie hier Garantie oder Gewährleistung geltend gemacht haben und Ihnen in diesem Rahmen Ersatz angeboten wurde.

Wenn ja, haben Sie sich ein Teil ausgesucht, welches 1000,-- teurer war, oder?

Damit haben Sie dann wohl einen neuen Vertrag geschlossen, welchen Sie widerrufen können, wenn dieses im Onlinehandel, z. B. Versandhaus bestelllt wurde.

So Sie diesen Vertrag im Geschäft getätigt haben, haben Sie keine Möglichkeit und müssen auf Kulanz des Händlers hoffen, da es hier kein Rücktrittsrecht gibt.

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