Widerufung eines Maschinenkaufs vor Lieferung

21. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mascha123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerufung eines Maschinenkaufs vor Lieferung

Ich habe eine gebrauchte Maschine bei einem Händler gekauft, der seine Maschinen auf seiner Internetseite mit Preis präsentiert. Ich habe per E-Mail bestellt, habe dann eine Rechnung erhalten und diese bezahlt. Vorher habe ich die Information erhalten, dass die Lieferzeit etwa 5-7 Tage beträgt.

Nach 3 Wochen wurde immer noch nicht geliefert. Der Händler hat die Lieferung immer wieder hinausgezögert und gesagt, die Maschine geht auf jeden Fall nächste Woche raus geht, was dann aber nicht passiert ist.

Da ich durch die lange Wartezeit Termine absagen musste, habe ich durch die Verzögerung einen Verlust gehabt und mich letztendlich dazu entschlossen den Kauf zu widerrufen und das Geld zurückzufordern. Der Händler hat daraufhin gesagt, dass er die Maschine trotzdem versenden wird, da das Widerrufsrecht erst dann gilt wenn die Maschine geliefert wurde.

Ich möchte die Maschine aber nicht mehr, da ich das Vertrauen in den Händler verloren habe und den Kauf definitiv rückgängig machen möchte.

Was mache ich wenn er mir trotz des Widerrufs die Maschine zuschickt. Soll ich sie annehmen und zurückschicken oder die Annahme der Lieferung verweigern? Wie kann ich den Kauf rückgängig machen und wie komme ich an mein Geld?

-- Editiert von Mascha123123 am 21.02.2020 23:16

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Wie kann ich den Kauf rückgängig machen und wie komme ich an mein Geld?
Da sich dein beitrag nicht so liesst, als ob du privat gekauft hast, erstmal gar nicht!
Wenn du kein Wiederrufsrecht extra vereinbart hast, hast du auch keines!

Du kannst aber den Händler fragen, obe er den kauf storniert.

Wen nicht, dann erstmal eine ordentliche Frist zur Lieferung setzen...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mascha123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Wie kann ich den Kauf rückgängig machen und wie komme ich an mein Geld?
Da sich dein beitrag nicht so liesst, als ob du privat gekauft hast, erstmal gar nicht!
Wenn du kein Wiederrufsrecht extra vereinbart hast, hast du auch keines!

Du kannst aber den Händler fragen, obe er den kauf storniert.

Wen nicht, dann erstmal eine ordentliche Frist zur Lieferung setzen...



Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Das hat mich schon weitergebracht.

Es ist kein Privatkauf. Es steht allerdings ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung auf der Rechnung. Ich frage mich jetzt warum er sich nicht das hin und her schicken spart und die Maschine schon vor der Lieferung zurücknimmt.

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn du kein Wiederrufsrecht extra vereinbart hast, hast du auch keines!


Rechtsgrundlage? Hier liegt ja wohl ein Fernabsatzgeschäft vor.

Zitat (von Mascha123123):
Der Händler hat daraufhin gesagt, dass er die Maschine trotzdem versenden wird, da das Widerrufsrecht erst dann gilt wenn die Maschine geliefert wurde.


Blödsinn

Zitat (von Mascha123123):
Was mache ich wenn er mir trotz des Widerrufs die Maschine zuschickt. Soll ich sie annehmen und zurückschicken oder die Annahme der Lieferung verweigern?


Ich würde die Annahme verweigern

Zitat (von Mascha123123):
Wie kann ich den Kauf rückgängig machen und wie komme ich an mein Geld?


Du hast offenbar bereits widerrufen. Dein Geld muss der Händler binnen 14 Tagen zurück erstatten

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn du kein Wiederrufsrecht extra vereinbart hast, hast du auch keines!


Zitat (von fm89):
Rechtsgrundlage? Hier liegt ja wohl ein Fernabsatzgeschäft vor.



BGB § 355 _ Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Der TE ist offensichtlich Gewerbetreibender.

Zitat (von Mascha123123):
Es ist kein Privatkauf.



Zitat (von Mascha123123):
Es steht allerdings ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung auf der Rechnung.


Der Händler wird bestimmt auch entsprechende AGB`s haben - was steht da?

Siehe auch:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/ag-cloppenburg-widerrufsrecht-auch-fuer-unternehmer_043521.html


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Rechtsgrundlage? Hier liegt ja wohl ein Fernabsatzgeschäft vor.
Zitat (von Mascha123123):
Es ist kein Privatkauf.
Kein Verbraucherschutz, kein aus Fernabsatz abgeleitetes Widerrufsrecht!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Der TE ist offensichtlich Gewerbetreibender.


Mea Culpa - überlesen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von guyfromhamburg):
Kein Verbraucherschutz, kein aus Fernabsatz abgeleitetes Widerrufsrecht!



Nicht unbedingt.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Mascha123123):
Vorher habe ich die Information erhalten, dass die Lieferzeit etwa 5-7 Tage beträgt.

Nach 3 Wochen wurde immer noch nicht geliefert.


Kein Verbraucher, ABER
- ein vereinbartes "Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung", und
- eine vielleicht vereinbarte Lieferzeit, die nicht eingehalten wurde > Lieferverzug?

Bei beiden Punkten müsste man sich genauer anschauen, was da nun tatsächlich im Detail vereinbart war.
Ggf. die LIeferung nochmal beweisbar unter Fristsetzung anmahnen (Nachfrist setzen). Vielleicht hat man das auch schon gemacht? Dazu gibt die Schilderung herzlich wenig wirklich belastbares her ...

https://beschaffung-aktuell.industrie.de/allgemein/der-lieferverzug-nach-neuem-recht/
https://www.einkaufsmanager.net/liefervertraege/lieferverzug/

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Mascha123123):
Ich frage mich jetzt warum er sich nicht das hin und her schicken spart und die Maschine schon vor der Lieferung zurücknimmt.


Die Antwort darauf wäre Spekulation. Denkbar, weil naheliegend wäre aber eine Denkweise dergestalt, wenn der Käufer das Teil erst hat, wird es ihm zu teuer und zu mühsam es zu retournieren.

Zitat (von Mascha123123):
Es steht allerdings ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung auf der Rechnung.

Wurde das auch so vor dem Kauf besprochen, oder handelt es sich nur um einen Musterrechnungstext, der aufgrund akzeptierter Verkäufer AGBs für Gebrauchtware gar nicht zutrifft?
Bitte vorher prüfen.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mascha123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten. Vor allem die Unterscheidung von Privatkauf und gewerblichen Kauf war für mich eine wichtige Erkenntnis.

Das habe ich verstanden:
Da es ein gewerblicher Kauf ist, greift scheinbar nicht die gesetzliche Grundlage zum Widerrufsrecht, sondern es gelten die AGBs des Händlers.

Dabei ist mir aufgefallen, dass die AGBs zwar auf der Rechnung erwähnt werden (auf der Internetseite sind irgendwo versteckt AGBs zu finden), mir wurden diese aber nicht explizit ausgehändigt, also im Anhang der E-Mail war nur eine Rechnung und keine AGBs. Habe auch keinen AGBs durch Unterschrift oder Setzung eines Hakens zugestimmt.

Ist das relevant? Oder reicht es, dass der Händler die AGBs auf seiner Internetseite verlinkt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Mascha123123):
Ist das relevant?


Nein.


Zitat (von Mascha123123):
Oder reicht es, dass der Händler die AGBs auf seiner Internetseite verlinkt?



Ja, du bist selbst Gewerbetreibender und von dir wird erwartet dass du dich mit der Materie soweit auskennst.
Den Welpenschutz für `unwissende Verbraucher`gilt bei dir nicht.

Es gibt aber Ausnahmen.

" Widerrufsrecht auch für Unternehmer "


Ein Beispiel hab ich dir in Post # 4 verlinkt.

Schon mal angesehen? Schon mal durchgelesen? Was sagen die AGB`s des Verkäufers dazu?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Mascha123123):
mir wurden diese aber nicht explizit ausgehändigt, ... Habe auch keinen AGBs durch Unterschrift oder Setzung eines Hakens zugestimmt.

Bei Unternehmern nicht notwendig. Es muss eigentlich nur erwähnt werden, das AGB existieren, suchen / anfordern muss man dann selber.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Mascha123123):
Vorher habe ich die Information erhalten, dass die Lieferzeit etwa 5-7 Tage beträgt.
Nach 3 Wochen wurde immer noch nicht geliefert.


Die Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung hat zur Folge, dass der Verkäufer den durch die Verspätung verursachten Schaden ersetzen muss:

§ 280 BGB:
"Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. (...) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 [ Verzug ] verlangen."

Weil für die Leistung ein bestimmbares Datum ausgemacht worden war, ist der Verkäufer auch ohne Mahnung schon in Verzug geraten:

§ 286 BGB:
"Der Schuldner ... kommt ... durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung bedarf es nicht, wenn ... der Leistung ein Ereignis [ Kaufpreiszahlung ] vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt."

Der schadenersatzpflichtige Verkäufer muß den durch die Verspätung entgangenen Gewinn ersetzen:

§ 252 BGB:
"Der zu ersetzende Schaden umfasst auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte."

Zitat (von Mascha123123):
Da ich durch die lange Wartezeit Termine absagen musste, habe ich durch die Verzögerung einen Verlust gehabt


Angenommen, die verzögerte Maschinen-Lieferung [ 2000€ ] hat einen Auftrag platzen lassen, der "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" einen Gewinn von ca. 10.000€ hätte erwarten lassen. Dann kann der Käufer ... überhaupt keinen Schaden ersetzt verlangen:

Hätte er sich für die Auftrags-Ausführung eine Leih-Maschine für 900€ besorgen müssen, könnte er diesen Aufwand als Verzögerungsschaden ersetzt verlangen.

Hätte er die für 2000€ gekauften Maschine einem Interessenten für 2600€ verkaufen können ( 300€ über Marktpreis), dann könnte er einen verzögerungsbedingt entgangenen Gewinn von 300€ ersetzt verlangen, wenn er die verspätet gelieferte Maschine nur für 2300€ weiterverkaufen konnte.

RK

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