Wie lange ist die Gewährleistung

6. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)
Wie lange ist die Gewährleistung

Ein Smartphone geht ca. 14 Monate nach Kauf kaputt. Der Händler behauptet, da das Smartphone in 2021 gekauft wurde, würde die Gewährleistungsfrist nur 12 Monate betragen. Wäre also vorbei.
Soweit ich weiß ist die Gewährleistungsfrist für Neuware seit langem 24 Monate. Zum 1.1.22 hat sich lediglich die Frist zur Beweisumkehr von 6 auf 12 Monate verlängert.
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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Wer hat hier Recht?

Keiner.
Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt exakt 0, denn Gewährleistung wurde vor gut 20 Jahren abgeschafft.

Der Ersatz - die gesetzliche Sachmängelhaftung - kann bei Gebrauchtwaren 12 Monate betragen, bei Neuwaren 24 Monate.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Ersatz - die gesetzliche Sachmängelhaftung - kann bei Gebrauchtwaren 12 Monate betragen, bei Neuwaren 24 Monate.

Danke! Leider ist das keine Antwort auf meine Frage. Ich wollte wissen, ob die im BGB §438 (3) zugesicherte Sachmängelhaftung - meist sogar in den AGBs als Gewährleistung bezeichnet - für Neuware erst seit 1.1.2022 24 Monate beträgt.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Ich wollte wissen, ob die im BGB §438 (3) zugesicherte Sachmängelhaftung - meist sogar in den AGBs als Gewährleistung bezeichnet - für Neuware erst seit 1.1.2022 24 Monate beträgt.

Das waren bei Neuware schon vorher 24 Monate.

Die überaus schwierige Problematik, dass Sie beweisen müssen, dass der Mangel zum Kaufzeitpunkt schon vorhanden war, obwohl er sich erst 14 Monate nach dem Kauf gezeigt hat, kennen Sie ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Wer hat hier Recht?
Du hast zwar Recht aber wie möchtest du beweisen, dass das gerät bereits beim Kauf diesen Defekt hatte? Es wäre sinnvoller auf eine evtl. vorhandene Hersteller Garantie zu setzen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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