Ich habe vor fast zwei Monaten ein gebrauchtes Wohnmobil von einer Firma gekauft, die Wohnmobile vermietet. Die Zeit ist vergangen, aber die Anmeldung bei der deutschen Kfz-Zulassungsstelle ist noch nicht erfolgt. Wenn ich bei der portugiesischen Behörde anrufe (das Unternehmen ist portugiesischer Herkunft, obwohl der Kauf in Deutschland getätigt wurde), erhalte ich ausweichende Antworten, und dasselbe geschieht bei Anfragen per E-Mail. Ich möchte wissen, ob es eine Frist gibt, nach deren Ablauf ich berechtigt bin, mein Geld zurückzufordern. Oder ob ich auf unbestimmte Zeit warten muss. Ich danke Ihnen für Ihre Meinung.
(Ich wohne in Italien)
Wie lange muss ich warten?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Was genau steht zum Liefertermin im Kaufvertrag?ZitatIch habe vor fast zwei Monaten ein gebrauchtes Wohnmobil von einer Firma gekauft :
Da wüsste ich auf Anhieb nichteinmal, welches Recht gilt.
* portugischer Vertragspartner
* Kaufabwicklung in Deutschland
* wohnhaft in Italien
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Der Vertrag enthält keinen Hinweis auf Fristen. Es gibt jedoch einen Hinweis auf mögliche Rechtsstreitigkeiten, dass der Gerichtsstand Stuttgart ist.
ZitatIch möchte wissen, ob es eine Frist gibt, nach deren Ablauf ich berechtigt bin, mein Geld zurückzufordern. Oder ob ich auf unbestimmte Zeit warten muss. Ich danke Ihnen für Ihre Meinung. :
Ist dass denn ihr Ziel oder möchten Sie das Wohnmobil noch haben?
Ich befürchte, dass Sie hier im Forum nicht weiterkommen und rate Ihnen zum Gang zu einem Anwalt
Und was steht zur Lieferung? Ist ein Termin genannt? Oder was steht da GENAU?ZitatDer Vertrag enthält keinen Hinweis auf Fristen. :
Wie bereits erwähnt, gibt es keinen Hinweis auf Fristen. Nichts. Natürlich möchte ich das gekaufte Wohnmobil trotzdem haben, aber es wäre einfacher, wenn es eine Möglichkeit gäbe, seine Rechte geltend zu machen
Dann wäre gem § 271 BGB die Lieferung sofort nach Vertragsschluss fällig. Aber ... Du wohnst in Italien ... dann düfte wohl italienisches Recht gelten.ZitatWie bereits erwähnt, gibt es keinen Hinweis auf Fristen. Nichts. :
da der Gerichtsstand Stuttgart ist, sollte folglich § 271 BGB gelten. Was passiert, wenn er nicht beachtet wird?
Zitatda der Gerichtsstand Stuttgart ist, sollte folglich § 271 BGB gelten. :
Keine Ahnung wie man zu der merkwürdigen Theorie kommt ...
ZitatWas passiert, wenn er nicht beachtet wird? :
Nichts.
Denn zum einen könnte er völlig irrelevant sein.
Zum andern - falls er denn relevant wäre - passiert auch schlicht nichts. Denn woher sollte denn da auch was passieren?
Dann habe ich keine Chanche
Nun, da gibt es keinen Automatismus und keine Gute Fee, man wird schon selber tätig werden müssen, auf eigenen Kosten und eigenen Gefahr.
Da hier erst mal geklärt werden müsste, welches Recht überhaupt zur Anwendung käme und welche Rechte man dann hätte, würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
In der Zwischenzeit (am 9. 05) habe ich ein Einschreiben mit Rückschein geschrieben und eine Frist für die Zustellung gesetzt. Ich habe die "Empfangsbestätigung" noch nicht erhalten. Was geschieht, wenn er nicht angenommen und/oder gelesen wird? Hat er keine Gültigkeit?
ZitatHat er keine Gültigkeit :
Wenn keine Zustellung erfolgt, hat man nur Altpapiernproduziert.
Insofern wäre es besser, eine Zustellform zu wählen, wo der Empänger für die Zustellung keine Zustimmung geben muss.
Zitat:eine Zustellform zu wählen, wo der Empänger für die Zustellung keine Zustimmung geben muss.
zum Beispiel?
Zitatzum Beispiel? :
- Einschreiben-EInwurf
- Zustellung per Bote
- Oder die sicherste Variante: Zustellung per Gerichtsvollzieher
Danke!
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