Wiederruf Hinsendekosten

30. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Alex.saleen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederruf Hinsendekosten

Hallo alle zusammen:-)
Habe grade ein Problem und weiß nicht was da rechtens ist. Ich habe mir etwas bestellt und dann ein Paket aus China erhalten ( auf der Website war nirgends gekennzeichnet, dass die Ware so einen Weg zurücklegen muss) nun möchte ich das Paket zurücksenden. Der Händler verweist hierbei auf eine Adresse in Kanada. Ich weiß, dass ich die Rücksendekosten selber tragen muss. Das hat der Händler auch so auf der Website angegeben. Nun verlangt dieser in der Email allerdings auch, dass ich die Kosten für die Hinsendung zusätzlich trage. Diese waren bei meinen Warenwert kostenlos. Es wird nirgends auf der Website auf die Zahlung der Hinsendekosten bei Wiederruf verwiesen. Auch auf AGBs wird nicht verwiesen. Muss ich die Kosten trotzdem zahlen? Ich hatte keine Versandoptionen. Also das Paket wurde zwar per Express Versand, aber ich konnte nicht zwischen Verschiedenen Versandoptionen wählen..
Ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen :-D
Danke und Viele Grüße,
Alex

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Alex.saleen):
Muss ich die Kosten trotzdem zahlen?

Nö.

Viel Spass die in beim Verkäufer China einzuklagen - denn auszahlen wird er Dir die nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Alex.saleen):
Ich hoffe ihr könnte mir weiterhelfen :-D


Nee, nicht wirklich. Zum einen scheinst Du deutsche Gesetze berücksichtigen zu wollen, es gilt aber das ausländische Recht.

Zum anderen wärst Du nicht der erste der feststellt, das zwischen Recht haben und Recht bekommen (im Sinne von durchsetzen) bei den Chinakrachern Welten liegen.

Übrigens; bei den meisten Händlern wird sogar ziemlich deutlich kommuniziert dass die Versandkosten zu übnehmen sind.

Berry

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Zum einen scheinst Du deutsche Gesetze berücksichtigen zu wollen, es gilt aber das ausländische Recht.
Dem würde ich so jetzt nicht unbedingt zustimmen.

Es kommt ganz darauf an, wo und wie der TE bestellt hat. manche Händler haben durchaus Angebote, die sich direkt an deutsche Kunden richten und dann somit auch den deutschen Gesetzen unterliegen, nur mal so erwähnt.

Zitat:
Zum anderen wärst Du nicht der erste der feststellt, das zwischen Recht haben und Recht bekommen (im Sinne von durchsetzen) bei den Chinakrachern Welten liegen.
Hierbei aber volle Zustimmung. Selbst wenn deutsches Recht angewendet werden könnte/müsste, müsste selbiges in China passieren. Da lohnt das normnalerweise nicht...

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