Hallo zusammen,
Bin neu hier und habe gleich mal einen Fall für euch :-)
Also ich erzähl mal den Sachverhalt,und zwar geht es um den Kauf eines Wasserbettes, was mir doch nicht gefällt, und jetzt möchte ich es gern zurückgeben. Der Händler hat damit geworben, bei nicht gefallen Umtausch innerhalb von 4 Wochen,von einer Bearbeitungsgebühr,für 250Euro. Soweit in Ordnung nun sagte mir die Freundliche Dame am Telefon dazu kommen noch mal die 10% Rabatt die ich bekommen habe.
Also wollen sie ungefähr noch mal 200euro einbehalten. Es steht nicht im Vertrag oder ähnliches kein Hinweiß. Sie sagte das wäre alles rechtes hat sie recht oder eher nicht?
Kaufpreis: 2024 euro
Dazu 200 euro Montage(Der Rabatt)
Also Endpreis 2024 euro
Wäre nett wenn mir da vielleicht einer helfen könnte.
MFG
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Wiederruf vom Vertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:<hr size=1 noshade>Der Händler hat damit geworben, bei nicht gefallen Umtausch innerhalb von 4 Wochen <hr size=1 noshade>
Mit welchem Wortlaut genau?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Wir bieten Ihnen ein erweitertes Rückgaberecht für Wasserbetten und viele Matratzen, das neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht gewährt wird und dieses nicht berührt.
Das Rückgaberecht mit Montageservice gilt für die Wasserbett-Standardmaße 180x200 cm, 180x220 cm, 200x220 cm. Testen Sie die Vorteile unserer Schlafsysteme bis zu 30 Tage ab Erhalt der Ware in Ruhe zu Hause. Bei Nichtgefallen organisieren wir den Rücktransport und erstatten den Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 249,-€ zurück.
Unsere jahrelange, tägliche Beratung, ob online, per Telefon, oder im Geschäft zeigt es immer wieder: Die Erfüllung Ihrer individuellen Wünsche und Bedürfnisse kann letztendlich nur über das Schlafen bei Ihnen zu Hause geklärt werden.
Nutzen Sie daher unsere vielfältigen Rückgaberechte.
So seht es sogar auf der homepage und im Vertrag steht es genau so.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Überschrift ist falsch, es handelt sich nicht um einen Widerruf (ohne ie) sondern um ein vom Händler freiwillig eingeräumtes Rückgaberecht mit Bedingungen.
quote:
von Benny310 am 25.09.2014 22:47
Sie sagte das wäre alles rechtes hat sie recht oder eher nicht?
"Eher nicht".
quote:
von Benny310 am 26.09.2014 05:51
Bei Nichtgefallen organisieren wir den Rücktransport und erstatten den Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 249,-€ zurück.
Der Kaufpreis war 2024€ ./. 249€ = 1775€ Rückerstattung.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Da hat radfahrer999
absolut Recht, der Rabatt ist nicht zu erstatten, auch nicht wenn es die erlassenen Liefer/Montagekosten waren.
Vertraglich vereinbart ist "Kaufpreis - Bearbeitungsgebühr = Erstattung"
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Okay danke schon mal für eure Ratschläge. Ich schreibe die Tage mal wie es aus gegangen ist.
Mfg
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quote:
von Benny310 am 26.09.2014 11:27
Ich schreibe die Tage mal wie es aus gegangen ist.
Das wäre toll. Das bekommen wir meiner MEinung nach viel zu wenig
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Ok jetzt muss ich nochmal meine Formulierung korrigieren. Das Bett hat 2049€ + 200€ Montage abzüglich 10% Rabatt = 2024€ gekostet. Nun soll lt. Vertrag bei Rückgabe des Bettes eine Bearbeitungsgebühr von 249€ auf den Verkaufspreis anfallen. Der Händler Will mir nun aber nur noch 1595 € zurückerstatten. Er meint es werden die Montagekosten nicht in der Rückerstattung berücksichtigt, hat die also demnach ebenfalls abgezogen. Er hat nur vom Preis des Bettes 10% heruntergerechnet und dann die 249€ abgezogen. Das bedeutet dann, dass ich für 30 Tage testen also 449€ zahlen muss. Ist das so rechtens? Denn wenn er die Montage mit rabattiert hat, kann er sie dann im Nachhinein aus der Rückerstattung ausschließen?
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quote:
von Benny310 am 26.09.2014 11:58
Er meint es werden die Montagekosten nicht in der Rückerstattung berücksichtigt, hat die also demnach ebenfalls abgezogen.
Und woher nimmt er diese vertragliche Vereinbarung?
quote:
von Benny310 am 26.09.2014 11:58
Ist das so rechtens?
Ja, wenn es vereinbart wurde.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Also es wurde so nicht vereinbart. Es war immer nur die Rede von einem Verlust von 249€ nicht von 449€. Also wenn du willst kann ich mal die Rechnung anhängen, falls es dir hilft. Könnte ich heute Abend dann mal hochladen
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quote:
von Benny310 am 26.09.2014 12:16
Also es wurde so nicht vereinbart.
Dann gilt das was ich bereits geschrieben habe und von Harry van Sell bestätigt wurde
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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